Bundesnetzagentur legt Mindestfaktoren für "Redispatch 2.0" fest
Die Bundesnetzagentur hat weitere Regelungen für die Umsetzung des "Redispatch 2.0" festgelegt: "Die Mindestfaktoren stellen sicher, dass der Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung praxistauglich umgesetzt werden kann," erläutert Jochen Homann.
Und weiter: "Die Bundesnetzagentur liefert mit der Festlegung einen weiteren Baustein für einen erfolgreichen Start des neuen Redispatch-Systems 2.0 im Herbst 2021", so der BNetzA-Präsident.
Hintergrund: Einspeisevorrang von EE- und KWK-Strom
Strom aus erneuerbaren Energien (EE-Strom) und wärmegekoppelte…
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