Strom

Bundesnetzagentur legt Mindestfaktoren für "Redispatch 2.0" fest

"Der Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung wird konkretisiert", so BNetzA-Präsident Jochen Homann.
30.11.2020

Ziel der Mindestfaktoren ist eine netzübergreifend optimierte Auswahlentscheidung nach der Wirksamkeit der Anlagen zur Engpassentlastung und den Kosten, die dabei zulasten der Stromkunden anfallen.

Die Bundesnetzagentur hat weitere Regelungen für die Umsetzung des "Redispatch 2.0" festgelegt: "Die Mindestfaktoren stellen sicher, dass der Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung praxistauglich umgesetzt werden kann," erläutert Jochen Homann.

Und weiter: "Die Bundesnetzagentur liefert mit der Festlegung einen weiteren Baustein für einen erfolgreichen Start des neuen Redispatch-Systems 2.0 im Herbst 2021", so der BNetzA-Präsident.

Hintergrund: Einspeisevorrang von EE- und KWK-Strom

Strom aus erneuerbaren Energien (EE-Strom) und wärmegekoppelte…

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