Dauerblinken von Windrädern soll bald enden
Die roten Blinklichter von Windenergieanlagen dürfen nachts künftig nur noch blinken, um eine Kollision mit einem Luftfahrzeug zu verhindern. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (14. Februar) der allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Kennzeichnung von Lufthindernissen (AVV-Kennzeichnung) mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Danach dürfen die Lichter nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Die Einschränkung soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen.
Der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels begrüßt die Regelung: „Der weitere Windenergieausbau hängt maßgeblich von der Akzeptanz vor Ort ab. Um diese zu gewährleisten, müssen die Beeinträchtigungen für Anwohner so gering wie möglich gehalten werden.“ Die Zustimmung des Bundesrates habe den Weg freigemacht, das Dauerblinken der Windenergieanlagen zu beenden: „Dies sorgt für mehr Akzeptanz und trägt damit zum Gelingen der Energiewende bei.“
Neue Technik zugelassen
Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden zugleich die technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung überarbeitet. Hierzu gehört auch, dass die Nachtkennzeichnung künftig durch Transpondersignale aktiviert werden darf, die von Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden. Wübbels lobt diese Regelung als „kosteneffiziente Möglichkeit“, um Windenergieanlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszustatten.
Bislang waren für die Steuerung der nächtlichen Signale zur Warnung für Luftfahrzeuge bei Windrädern nur radarbasierte Systeme zugelassen. Mit der Novelle werden zudem die neuen Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen umgesetzt. Die Verwaltungsvorschrift wird einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. (sig)