Ein Triebfahrzeug fährt am Vormittag für Unternehmen A und am Nachmittag für Unternehmen B. Beide Nutzer beziehen ihren Bahnstrom von unterschiedlichen Lieferanten. Trotzdem fließt der Strom über dieselbe Oberleitung und wird im selben Fahrzeug gemessen. Wie lassen sich die verbrauchten Energiemengen dennoch dem jeweils richtigen Nutzer, Lieferanten und Bilanzkreis zuordnen?

Diese Frage löst das Marktzugangsmodell im Bahnstromnetz mithilfe technischer und virtueller Entnahmestellen. Damit können die Energiemengen eines Triebfahrzeugs unterschiedlichen Nutzungsverhältnissen viertelstundenscharf zugeordnet werden. Nutzer können dadurch ihren Stromlieferanten gewissermaßen zum gemieteten Triebfahrzeug "mitnehmen".

Anlässlich der seit dem 1. Juli 2026 anzuwendenden Festlegung zur Regelung des Zugangs zum Bahnstromnetz (Az. BK6-19-016 der Bundesnetzagentur) erläutert dieser Beitrag die Grundzüge des Marktzugangsmodell.

Freie Lieferantenwahl auch bei gemieteten Fahrzeugen

Im liberalisierten Strommarkt können Verbraucher ihren Lieferanten grundsätzlich frei wählen. Bei einem Haus oder einem Gewerbebetrieb lässt sich ein Lieferverhältnis eindeutig einem ortsfesten Anschlusspunkt zuordnen. Bei mobilen Verbrauchern ist das schwieriger.

Ein Beispiel ist ein Logistikunternehmen, das für seine Schienengüterverkehre elektrische Triebfahrzeuge anmietet. Dasselbe Triebfahrzeug kann im Tagesverlauf nacheinander von unterschiedlichen Unternehmen genutzt werden. Jeder Nutzer soll dabei sein eigenes Belieferungsverhältnis in Anspruch nehmen können.

Im 16,7-Hz-Bahnstromnetz ist genau das möglich. Anders als im klassischen 50-Hz-Strommarkt können Energiemengen innerhalb eines Tages unterschiedlichen bestehenden Belieferungsverhältnissen zugeordnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass zunächst der Verbrauch des Fahrzeugs erfasst und anschließend eindeutig dem jeweiligen Nutzer zugeordnet wird.

Dafür gibt es zwei zentrale Bausteine: die technische Entnahmestelle und die virtuelle Entnahmestelle.

Die technische Entnahmestelle fährt mit

Ein Triebfahrzeug besitzt keinen festen Netzanschlusspunkt. Es bewegt sich durch das Schienennetz, sein Stromanschluss fährt gewissermaßen mit. Deshalb wird jedem Triebfahrzeug eine technische Entnahmestelle zugeordnet.

Über sie werden sowohl die Stromentnahme aus der Oberleitung als auch Stromeinspeisungen, etwa Rückspeisungen beim elektrischen Bremsen, erfasst. Die technische Entnahmestelle bildet damit die messtechnische Grundlage für die spätere energiewirtschaftliche Zuordnung.

Im Bahnstromnetz übernehmen die Halter der Triebfahrzeuge Aufgaben, die im klassischen Strommarkt beim Messstellenbetreiber liegen. Sie sind unter anderem für Einbau, Betrieb und Wartung der Messgeräte im Fahrzeug verantwortlich. Voraussetzung ist zudem ein Netzanschlussrahmenvertrag zwischen dem Halter und dem Bahnstromnetzbetreiber.

Dabei sind drei Besonderheiten zu berücksichtigen: Erstens müssen die Energiemengen bei vermieteten Fahrzeugen den jeweils tatsächlichen Nutzern zugeordnet werden. Dafür stellen die Halter dem Bahnstromnetzbetreiber entsprechende Zuordnungsdaten bereit.

Zweitens können Triebfahrzeuge grenzüberschreitend unterwegs sein. Für die Abrechnung im deutschen Bahnstromnetz müssen deshalb die auf das Inland entfallenden Energiemengen bestimmt werden.

Drittens können Messwerte etwa wegen Funklöchern oder Zählerausfällen unvollständig sein. In solchen Fällen benötigt der Bahnstromnetzbetreiber von den jeweiligen Nutzern Informationen über ihre tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs, um Ersatzwerte bilden zu können.

Die virtuelle Entnahmestelle ordnet den Verbrauch dem Nutzer zu

Die Messung allein beantwortet noch nicht die entscheidende Frage: Welcher Nutzer hat das Triebfahrzeug zu welchem Zeitpunkt eingesetzt und welchem Belieferungsverhältnis sind die dabei entstandenen Energiemengen zuzuordnen?

Hier kommt die virtuelle Entnahmestelle ins Spiel. Sie ist das vertragliche Belieferungsobjekt eines Nutzers im Bahnstromnetz. Während die technische Entnahmestelle an das Triebfahrzeug gekoppelt ist, gehört die virtuelle Entnahmestelle zu einem bestimmten Nutzer.

Einer virtuellen Entnahmestelle können im Tagesverlauf unterschiedliche technische Entnahmestellen – und damit Triebfahrzeuge – zugeordnet werden. Umgekehrt kann auch dasselbe Triebfahrzeug über seine technische Entnahmestelle nacheinander unterschiedlichen virtuellen Entnahmestellen zugeordnet sein. Entscheidend ist, welcher Nutzer das Fahrzeug in welchem Zeitraum verwendet hat.

Nehmen wir an, ein Halter vermietet ein Triebfahrzeug vormittags an Nutzer A und nachmittags an Nutzer B. Die vormittags gemessenen Energiemengen werden der virtuellen Entnahmestelle von Nutzer A zugeordnet, die nachmittags angefallenen Mengen der virtuellen Entnahmestelle von Nutzer B. Da beide virtuellen Entnahmestellen jeweils mit einem Belieferungsverhältnis verknüpft sind, können die Energiemengen hierdurch den jeweiligen Lieferanten und Bilanzkreisen zugeordnet werden.

Auf diese Weise bleiben das Triebfahrzeug und dessen Messeinrichtung technisch dieselben, während die Energiemengen abhängig von der tatsächlichen Nutzung unterschiedlichen Belieferungsverhältnissen zugerechnet werden.

Ein Nutzer kann dabei mehrere virtuelle Entnahmestellen verwenden. Dadurch lassen sich beispielsweise unterschiedliche Stromlieferverträge oder Bilanzkreise nutzen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt ist eine virtuelle Entnahmestelle jedoch immer nur einem Lieferanten zugeordnet. Nutzt ein Halter seine Fahrzeuge selbst, übernimmt er zugleich die Rolle des Nutzers.

Jeder Nutzer muss eine virtuelle Auffang-Entnahmestelle mit gültigem Lieferverhältnis vorhalten. Dieser werden Energiemengen aus Zeiträumen zugeordnet, für die der Nutzer keine Nutzungsdatensätze bereitgestellt hat. Entsprechend muss jeder Halter eine virtuelle Basis-Entnahmestelle mit gültigem Lieferverhältnis als Basiszuordnung vorhalten. Dieser werden Energiemengen aus Zeiträumen zugeordnet, für die der Halter keinen Nutzer mitgeteilt hat.

Ohne Zuordnungsdaten funktioniert das Marktzugangsmodell nicht

Damit das Marktzugangsmodell funktioniert, müssen Messwerte und Informationen über die tatsächliche Nutzung zusammengeführt werden. Vermietet ein Halter seine Triebfahrzeuge, teilt ihm der Nutzer mit, welche virtuelle Entnahmestelle für welches Fahrzeug und welchen Zeitraum verwendet werden soll. Der Halter übermittelt daraufhin die erforderlichen Stamm- und Zuordnungsdaten an den Bahnstromnetzbetreiber.

Anhand der Zuordnungsdatensätze kann der Bahnstromnetzbetreiber für jede Viertelstunde nachvollziehen, welche technische Entnahmestelle welcher virtuellen Entnahmestelle zugeordnet war. Die an der technischen Entnahmestelle gemessenen Entnahme- und Rückspeisemengen werden entsprechend aggregiert und anschließend dem Belieferungsverhältnis der jeweiligen virtuellen Entnahmestelle zugewiesen.

Die Verarbeitung erfolgt nicht in Echtzeit, sondern anhand der für den jeweiligen Liefermonat übermittelten Daten. Sie dienen der nachgelagerten Zuordnung, Bilanzierung und Abrechnung.

Jede virtuelle Entnahmestelle ist für die beiden Energieflussrichtungen Entnahme und Rückspeisung mit jeweils einer eigenen Marktlokation verbunden. Beide Marktlokationen müssen jedoch bilanziell gleichlaufen. Sie können zu einem bestimmten Zeitpunkt nur demselben Lieferanten und demselben Bilanzkreis zugeordnet sein.

Der vom Nutzer beauftragte Lieferant wiederum benennt dem Bahnstromnetzbetreiber den Bilanzkreis, dem die beiden Marktlokationen zugeordnet werden sollen. Ab der Zuordnung zu Lieferant und Bilanzkreis folgen die weiteren Bilanzierungsprozesse in den 50-Hz- und 16,7-Hz-Marktmodellen grundsätzlich gleich und gewährleisten einheitliche Standards.

Ein Modell auch für andere mobile Verbraucher?

Die Besonderheit des Bahnstrommodells liegt in der zeitvariablen Zuordnung der Energiemengen eines mobilen Verbrauchers zu unterschiedlichen Nutzern und bestehenden Belieferungsverhältnissen.

Dafür verbindet das Modell drei Ebenen miteinander: Die technische Entnahmestelle erfasst die Energiemengen des Fahrzeugs. Über Nutzungs- und Zuordnungsdaten werden diese Mengen einer virtuellen Entnahmestelle zugeordnet. Von dort führt die Verbindung über die Marktlokationen der virtuellen Entnahmestelle weiter zu Lieferant und Bilanzkreis.

Die seit dem 1. Juli 2026 anzuwendende Festlegung konkretisiert insbesondere die Mitwirkungspflichten der beteiligten Halter und Nutzer. Denn die Flexibilität des Modells setzt voraus, dass die tatsächlichen Zuordnungen und Nutzungsverhältnisse korrekt und fristgerecht abgebildet werden. Damit schafft das Marktzugangsmodell im Bahnstromnetz einen konkreten Lösungsansatz für eine Herausforderung, die mit zunehmender Flexibilisierung auch in anderen Bereichen der Energiewirtschaft an Bedeutung gewinnt.

Die dahinterliegende Frage reicht über das Bahnstromnetz hinaus: Wie lassen sich mobile oder flexibel genutzte Verbrauchseinheiten energiewirtschaftlich einem Nutzer und dessen Belieferungsverhältnis zuordnen, ohne dass die Zuordnung dauerhaft an einen festen Netzanschlusspunkt gebunden ist?

Weitere Autoren dieses Artikels sind: René Müller, Leiter der Abteilung Regulierungsmanagement und Netzwirtschaft bei  DB Energie, Axel Steinbrink, Leiter Servicecenter Abrechnung, Energiedatenmanagement und Messstellenbetrieb bei DB Energie und Andreas F. Raab, Associate Partner bei Wavestone.

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