Die Anteile am Ökostrom im deutschen Strommix steigen stetig, wenn auch nicht so schnell wie gewünscht. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der Marktanalyse Ökostrom II die Zukunft des Ökostrommarktes untersucht und formuliert Vorschläge, wie bestehendes Potenzial ausgeschöpft werden könnte.
Neben Weiterentwicklungen des Marktes für Herkunftsnachweise schlägt das Bundesamt auch eine Reform der Stromkennzeichnung vor, da der Strommix des jeweiligen Stromprodukts mittlerweile für den Verbraucher die gleiche Bedeutung wie der monatliche Strompreis habe.
Herkunftsnachweise zum Schutz der Verbraucher
Die Herkunftsnachweise (HKN) weisen nach, dass der Strom wirklich aus erneuerbaren Energien stammt und dienen dem Verbraucherschutz. Die Nachweise können unabhängig vom eigentlichen Stromgeschäft europaweit gehandelt werden. Jedoch bekommen sie nur Produzenten ausgestellt, deren Anlage nicht gefördert wurde, was aufgrund der Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EGG) nur auf wenige deutsche Anlagen zutrifft.
In der Folge wird der Ökostrommarkt von Nachweisen aus norwegischer Wasserkraft dominiert, deren Strom auch ohne Förderung auf dem Markt bestehen kann und der HKN-Handel bleibt in Deutschland bislang nur ein "Mitnahmeeffekt", der zur finanziellen Risikominimierung beiträgt, ohne jedoch ausschlaggebend für die Investitionsentscheidung zu sein, so das Ergebnis der Studie.
Preisbildung bleibt unberechenbar
Zwar funktioniere der Markt dank stabiler Handelsbeziehungen und der Bekanntheit unter den Akteuren, er bleibe aber weiterhin hinsichtlich der Preisbildung unberechenbar. Für die Nachfrageseite bestehe keine (kostenlos verfügbare) Transparenz bzgl. der Preisbildungsmechanismen für die Nachweise, wie sie von der Epex Spot (europäische Strombörse) bekannt ist.
Die Preise für die Nachweise bilden sich aktuell auf der Basis der skandinavischen Wasserkraft, deren Preise im Jahr 2018 zwischen 0,5 und knapp 2,5 Euro/MWh schwankten. Gegen Ende des Jahres 2018 und im weiteren Verlauf des Jahres 2019 hat sich deren Preis auf deutlich unter einen Euro/MWh reduziert. Der Preis für HKN aus Neuanlagen lag hingegen mit vier Euro um ein Vielfaches höher.
200 Mrd. kWh an EE-Strom werden wegen niedriger HKN-Preise zurückgehalten
In Europa bestehe mit ca. 200 Mrd. kWh eine große Menge an Strom aus Erneuerbaren, für den HKN ausgestellt werden könnten, deren Betreiber aufgrund der geringen Preise aber derzeit darauf verzichten. Mit dieser Menge könnte eine gut 30-prozentige Nachfragesteigerung ohne weiteren Zubau von Erzeugungsanlagen gedeckt werden, wenn die Preise für die Nachweise auf ein höheres Niveau steigen würden, resultiert das Umweltbundesamt.
Mit einem Preisanstieg könnten die Erlöse aus dem HKN-Handel möglicherweise sogar die Finanzierung neuer EE-Anlagen unterstützen. Außerdem könne eine Weiterentwicklung des Markts auch aufgrund der steigenden Nachfrage nach Stromkleinstmengen und des Nachweises ihrer Ökostromeigenschaft durch die Sektorenkopplung notwendig werden.
Reform der Stromkennzeichnung notwendig
Für die Stromkennzeichnung als Verbraucherinformation sieht das Bundesamt großes Potenzial. Derzeit sei die Kennzeichnung unter Verbrauchern kaum bekannt, nur jeder Fünfte kenne den Strommix seines Anbieters. Allerdings würden den Ergebnisse der Studie zufolge 36 Prozent der Befragten die Information über die Zusammensetzung und Herkunft ihres Stromes bei einem zukünftigen Anbietervergleich zu Rate ziehen. Unter Ökostrom-Interessenten wären es sogar 68 Prozent.
Der Strommix des jeweiligen Stromproduktes hätte für die Verbraucher mittlerweile die gleiche Bedeutung wie der monatliche Strompreis. Die Autoren der Studie plädieren daher unter anderem für eine prominentere Platzierung der Stromkennzeichnung, z.B. auf der Website des Anbieters und auf den Vergleichsportalen. (pm)

