Mit dem 2017 verabschiedeten Gesetz zur Förderung von PV-Anlagen auf Mietshäusern bekam „Mieterstrom“ erstmals ein Gesicht. Endlich – ist man versucht zu sagen. Denn das Konzept an sich ist nicht erst drei Jahre alt: Schon deutlich länger befasste sich die Energiewirtschaft mit dieser Energiedienstleistung. Nach drei Jahren Mieterstromförderung stellt sich nun die Frage: Was hat die gesetzliche Regelung gebracht?
BMWi: Erhoffte Impulse blieben aus
Das Bundeswirtschaftsministerium selbst kommt in seinem Mieterstrombericht, der im letzten Jahr den „Erfolg“ des Mieterstromgesetzes evaluiert hat, zum Ergebnis, dass die Förderung dem Markt nicht die erhofften Impulse gegeben hat. „Die Gründe dafür sind natürlich vielschichtig“, weiß Christoph Landeck, der bei der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) das Thema Mieterstrom betreut, zu berichten.
"Hoher administrativer Aufwand"
„Insbesondere liegt das aber – und das spiegeln auch die Masse der Rückmeldungen zum Thema und viele geführte Diskussionen etwa in der ASEW-Projektgemeinschaft Mieterstrom wider – neben der zu geringen Fördersumme am hohen administrativen Aufwand, den ein Mieterstromprodukt mit Förderung nach sich zieht. Das beginnt beim notwendigen Messkonzept und reicht bis zur Abrechnung entsprechender Angebote – eine Problematik, die leider unabhängig von der gesetzlichen Förderung bei Mieterstromprojekten mit einberechnet werden muss.“
Lediglich knapp 700 Projekte
Als Ergebnis jedenfalls wurden binnen zwei Jahren bundesweit lediglich 677 Mieterstromprojekte mit einer kumulierten Leistung von 13,9 Megawatt auf Basis des Mieterstromgesetzes realisiert. Damit wird der Mieterstrom-Förderdeckel, den der Gesetzgeber bei jährlich 500 MW insgesamt geförderter Leistung vorgesehen hat, gerade einmal angekratzt. An mangelndem Zuspruch zum Thema Mieterstrom lag das indes nicht! Denn in den Jahren seit Inkrafttreten der Mieterstromförderung wurden deutlich mehr Mieterstromprojekte mit Photovoltaik umgesetzt. Lediglich auf die Förderung und die damit verbundenen Auflagen und administrativen Beschränkungen verzichteten diese.
Zahlreiche Auflagen
Womit lässt sich das erklären? Die Mieterstromförderung ist aktuell an zahlreiche Auflagen geknüpft, die sich auf die Wirtschaftlichkeit entsprechender Projekte auswirken. Letztlich decken die Mehrerlöse durch die Förderung nicht den administrativen Mehraufwand.
Mieterstrom im ASEW-Netzwerk: Zusatzgeschäft zur Wärmelieferung
Bereits seit 2016 hat sich die ASEW nach intensiver Vorbereitung im Netzwerk mit dem Thema Mieterstrom eingehend befasst. Damals trafen sich 20 Stadtwerke im Rahmen der Projektgemeinschaft Mieterstrom. Das Ziel: Die Entwicklung eines einfach umsetzbaren Mieterstromkonzepts. „Im Fokus standen seinerzeit in erster Linie BHKW-Konzepte bei der Wärmesanierung von Wohngebäuden“, führt Christoph Landeck aus.
Weiterer Vorteil: Stärkung der Kundenbindung
„Das bietet einen großen Vorteil: Im Vordergrund steht dabei eigentlich die Wärmeerzeugung. Der anfallende Strom kann über eine Mieterstrommodell jedoch zusätzlich vermarktet werden und erhöht so die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität des Gesamtprojekts.“ Mieterstrom ist in dieser Konstellation also eher eine Zusatzdienstleistung zur Wärmelieferung. Ein angenehmer Nebeneffekt: Kundenbindung lässt sich so auf einfache Weise stärken.
Geringere Nutzungsstunden bei PV
Die seit 2017 angepasste Gesetzeslage hat dazu geführt, dass vielfach Mieterstromprojekte, die die Stromerzeugung über Photovoltaik-Module realisieren, in das Interesse der Akteure auf dem Energiemarkt rückten. Das ist durchaus bemerkenswert, denn auch wenn PV-Modelle bei Kunden ein deutlich positiveres Image genießen als BHKW-basierte, sind PV-Projekte wirtschaftlich generell schwieriger umzusetzen. „Ein Grund dafür sind naturgemäß die deutlich geringeren Nutzungsstunden. Ein BHKW lässt sich nun einmal deutlich flexibler und planbarer an- und ausschalten, als dass die Sonne erlaubt. Gerade nachts sinkt die PV-Ausbeute gegen Null, während BHKW grundsätzlich immer Strom produzieren können.“
Mit PV-Mieterstrom werden wir kein Geld verdienen!
Die Suche nach neuen Geschäftsfeldern, um die eigene Zukunftsfähigkeit zu sichern, lässt Energieversorger unweigerlich immer wieder neue Wege gehen. So wundert es auch nicht, dass die neue Richtung beim Thema Mieterstrom schnell registriert, aufmerksam verfolgt und konsequent aufgegriffen wurde. Gerade Stadtwerke waren anfangs sehr interessiert. Auch deshalb konnte die ASEW bis dato mehr als 80 Workshops bei ASEW-Mitgliedern durchführen, die das Thema Mieterstrom behandelten. Und dabei reifte am Ende oftmals eine Erkenntnis: Mit PV-Mieterstrom werden wir kein Geld verdienen!
Messkonzepte als Hürde
Hürden dabei sind vor allem die aufwendigen Messkonzepte, die nicht nur für geförderte Mieterstromprojekte nötig sind, sowie in der Regel fehlende Möglichkeiten für eine einfache Abrechnung. Zwar erhoffen sich viele Akteure vom Rollout intelligenter Messsysteme eine deutliche Vereinfachung für die Abwicklung von Mieterstromprojekten, in der Praxis ist die vorhandene Technik jedoch noch ein gutes Stück von „der“ Wunschlösung entfernt.
Mieterstrom, aber auf Umwegen
Klippen zu umschiffen sind Energieversorger durchaus gewohnt. Das zeigt sich auch beim Thema Mieterstrom. So sind etwa einige Stadtwerke dazu übergegangen, das Konzept Mieterstrom für sich zu adaptieren. Durch einen kleinen Umweg, der eigentlich eine Abkürzung ist, schafften sie eine deutlich wirtschaftlicher und einfacher umsetzbare Variante. Wie sieht diese „Mieterstrom light“-Lösung aus? Es werden tatsächlich PV-Anlagen auf Mietobjekten realisiert. Allerdings erfolgt vor Ort keine direkte Belieferung von Mietern mit diesem Strom als „klassischer Mieterstrom“. Stattdessen wird die gesamte erzeugte Strommenge ins öffentliche Netz eingespeist und entsprechend nach EEG vergütet.
Neue Umsetzungsvariante
Mieter in dem Wohnhaus, die sich nun für ein Modell dieses „Mieterstrom light“ entscheiden, werden dann über das Netz mit Strom versorgt, erhalten jedoch einen Abschlag auf den aktuellen Stromvertrag mit ihren Stadtwerken. Als Ergebnis werden diese Stromkunden zwar nicht mit „richtigem“ Mieterstrom versorgt. Das Hauptziel des Mieterstromgesetzes, sprich der Ausbau der Photovoltaik auch auf Mietgebäuden, wird so durch eine im Gesetz eigentlich nicht vorgesehene Umsetzungsvariante dennoch erreicht. Ein weiterer Vorteil: Stadtwerke, die diesen Weg gehen, sparen sich den Aufwand für neue Abrechnungsprozesse und lästige Prozessketten bei Mieterwechseln.
Hoffen auf die EEG-Novelle
Einen zumindest kleinen Lichtblick liefert das Bundeswirtschaftsministerium: Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes befasst sich auch intensiv mit dem Thema Mieterstrom. Auf der Positivliste zu vermerken ist die Lösung des Mieterstromzuschlags von der Einspeisevergütung für PV-Strom. Der Entwurf sieht stattdessen feste Vergütungssätze gestaffelt nach Größe der Mieterstromanlage vor. Auch soll künftig bei der Belieferung mit Mieterstrom ein Dienstleister zwischen Erzeuger und Verbraucher treten können.
Ein bitterer Wermutstropfen bleibt
Das ist natürlich gerade aus Sicht der Stadtwerke zu begrüßen. Ebenfalls positiv: Die vorgesehene Einzelbetrachtung von mehreren Anlagen auf dem gleichen Gebäude. Das erhöht neben den angedachten höheren Vergütungssätzen die Wirtschaftlichkeit von PV-Mieterstrommodellen deutlich. Allerdings bleibt der bitterste Wermutstropfen bestehen: Komplexe Messeinrichtungen und aufwendige Abrechnung sind nach wie vor die größten Kostenblöcke und erschweren eine wirtschaftliche Projektkonzeption.
Viel Aufwand, geringe Margen
Wie aber sieht nun die Bilanz nach drei Jahren Mieterstromgesetz aus? Bereits der Evaluierungsbericht bringt es auf den Punkt: „Die mittleren jährlichen Einnahmen aus dem Mieterstromzuschlag [liegen] durchgehend deutlich niedriger […], als diejenigen aus der Einspeisung und der Reststrombelieferung. Angesichts der angesetzten laufenden Kosten […] wird deutlich, dass der Mieterstromzuschlag allein nicht zur Deckung der laufenden Mehrkosten der PV-Mieterstrommodelle ausreicht.“
Stadtwerke können sich Thema nicht entziehen
Mieterstrom als eigenes Geschäftsfeld von Stadtwerken bedeutet für diese in erster Linie viel Aufwand für nur geringe Margen. Hierbei lassen sich durchaus Parallelen zur Elektromobilität ziehen. Hier wie dort schwingt jedoch zum einen die Ausrichtung auf und die Besetzung eines Zukunftsthemas mit wie auch der erklärte politische Wille, den jeweiligen technologischen Weg zu beschreiten. Das heißt, Stadtwerke als kommunale Dienstleister können sich beiden Themen kaum ohne Rechtfertigungsdruck entziehen.
Teillösung für die Wohnungswirtschaft
Mieterstrom sollte darüber hinaus auch nur als Teillösung für eine wichtige Kundengruppe wie die Wohnungswirtschaft betrachtet werden. Im Zusammenklang mit dem Messstellenbetriebsgesetz ist davon auszugehen, dass sich Hausverwalter und Vermieter zukünftig nur noch einen Ansprechpartner für alle Dienstleistungen wünscht. Hier gilt es, sich entsprechend zu positionieren, um dieser Rolle als zukünftiger Partner für die Wohnungswirtschaft gerecht zu werden. Mieterstrom stellt in diesem Kontext lediglich einen Baustein dar, der ergänzt werden muss etwa um die Themen Messstellenbetrieb, Heiz- und Nebenkostenabrechnung oder Elektromobilität.
Vom Tiger zum Bettvorleger?
Bleibt eine Antwort auf die Frage, wohin die Mieterstrom-Reise geht: „Das Mieterstromgesetz war ein wichtiger Impuls für ein Geschäftsmodell, das nach wie vor großes Potenzial besitzt. Allerdings hat der Gesetzgeber zu viele regulatorische Beschränkungen gesetzt, die direkten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben. Auch der Entwurf zur EEG-Novelle hebt diese Beschränkungen nur teilweise auf. Weit davon entfernt, schrankenlos waltenden Marktkräften das Wort zu reden, lässt sich dennoch festhalten: Beim Thema Mieterstrom wäre mehr Vertrauen in die Marktakteure wünschenswert. Ohne dieses wird am Ende ein mit viel Aufwand verabschiedetes und mit ebenso viel Vorschusslorbeeren gefeiertes Gesetz zum berühmten Tiger, der als solcher sprang, aber als Bettvorleger landete.“
(Die Gastautoren: Christoph Landeck ist Leiter Geschäftsfeldentwicklung Messwesen und Wohnungswirtschaft bei der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW). Markus Edlinger ist Leiter Marketing und Kommunikation bei der ASEW.)

