Ein smartes Grid könnte dem Klimaschutz dienen, so die Mehrheit der Deutschen.

Ein smartes Grid könnte dem Klimaschutz dienen, so die Mehrheit der Deutschen.

Bild: © Urbans78/Adobe Stock

Die Empfehlungen zielen zum Beispiel darauf ab, Flexibilitätstechnologien wie Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen in der Niederspannungsebene so einzusetzen, dass sie für den Netzbetrieb einen Nutzen bringen. Auch die Steuerung flexibler Lasten in Unternehmen (Demand Side Management) und die Verwendung von Strom zur Erzeugung von Wärme (Power to Heat) können Schwankungen ausgleichen und Netzengpässe verhindern, die durch die Einspeisung erneuerbarer Energien entstehen.

Die Initiative drängt unter anderem auf die Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik sowie der Anreizregulierung, weil diese bisher den netzdienlichen Einsatz von Flexibilitätstechnologien erschweren.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Netzentgelte:

  • Eine Weiterentwicklung der atypischen Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV u. a. durch eine Rücknahmeoption von Hochlastzeitfenstern mit 2–5 Tagen Vorlauf.
  • Eine Weiterentwicklung der stromintensiven Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV u. a. durch eine Reform des Benutzungsstundenkriteriums.
  • Ein Kapazitätspreis als zusätzlicher Parameter für die Berechnung der Netzentgelte, um eine verursachungsgerechte Allokation der Netzkosten zu erreichen.
  • Eine Reduktion von Arbeits- und Leistungspreis bei einer Implementierung eines Kapazitätspreises unter Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren wie Stromverbrauch, Industriepolitik und Akzeptanz.

Anreizregulierung:

  • Lastseitige Flexibilität sollte noch in dieser Regulierungsperiode wie erzeugungsseitige Flexibilität behandelt und als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten anerkannt werden.
  • Die Umsetzung einer freiwilligen Selbstverpflichtung (FSV) beim lastseitigen Engpassmanagement in der nächsten Regulierungsperiode sollte geprüft werden, um mögliche Effizienzanreize für den Einsatz netzdienlicher Flexibilität setzen zu können.

Verhinderung von zu starker Marktmacht:

  • Die SINTEG-Projekte sollten u. a. zur Entwicklung und Pilotierung von Regelungen genutzt werden, die das Risiko von Gaming, Marktmacht und Preisabsprachen einschränken.
  • Instrumente zur Erfassung und Quantifizierung von Gaming-Aktivitäten sollten erforscht und ein hierfür geeignetes Monitoring-System entwickelt werden, welches in der Markthochlaufphase von Flexibilitätsmärkten das reale Gaming-Risiko erfasst.

Flexibilitätsmodelle:

  • Einführung von Flexibilitätsmärkten auf Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsebene fokussieren.
  • Die Flexibilität von Kleinstverbrauchern im Sinne des Modells Langfrist-Flexibilitätszusagen (Bsp.§ 14a EnWG) sollte prioritär in der Niederspannung aktiviert werden.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung, sagt zum Maßnahmenkatalog: "Viele Lösungen für einen netzdienlichen Einsatz von Flexibilitäten liegen seit langem auf dem Tisch. Wir haben konkrete Maßnahmen identifiziert, die schnell wirken und die Kosten senken können. Um bei der Energiewende weitere Fortschritte zu machen, sollten diese Regelungen rasch angegangen werden. Spätestens bis zum Ende dieser Legislaturperiode sollte die Politik einen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit die in Pilotprojekten wie den ‚Schaufenstern intelligente Energie‘ entwickelten Technologien und Mechanismen auch in der Praxis zum Einsatz kommen können."

Dass Flexibilitäten den Netzausbaubedarf und Kosten reduzieren könnten, belegten viele Studien, darunter auch die Netzflexstudie, die die Dena im März 2017 vorgelegt hat, so Kuhlmann.

Mitnetz Strom: Pro zeitvariable Tarife

Ralf Hiersig, Geschäftsführer der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom (Mitnetz Strom) plädierte bei der Vorstellung des Maßnahmenkatalogs am Donnerstag in Berlin unter anderem für die Einführung zeitvariabler Tarife, um Prosumern mehr Anreize für netzdienliches Verhalten zu geben. "Zeitvariable Tarife sind wirksam, einfach umsetzbar und regulierungskonform", unterstrich er. Die technische Umsetzung einer Schnittstelle zwischen dem Energiemanagementsystem eines Haushalts  und der Anschlussstelle im Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz hält er für anspruchsvoller, doch auch dies sei machbar, sagte Hiersig. (hcn)

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