Im Jahr 2018 wurden fast 3 GW an Photovoltaikanlagen neu installiert.

Im Jahr 2018 wurden fast 3 GW an Photovoltaikanlagen neu installiert.

Bild: © OFC Pictures/AdobeStock

Ab 1. Februar gelten in Baden-Württemberg neue Förderbedingungen für netzdienliche Solarstromspeicher. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Dann gibt es einen Bonus für Speicher an größeren Hausdachanlagen. Neue PV-Anlagen zwischen 10 und 14 kW installierter Leistung in Verbindung mit einem Speicher werden einmalig mit 400 Euro zusätzlich gefördert. Dieser Zuschuss soll die anteilige EEG-Umlage abfedern, die in diesem Anlagensegment überproportional zu Buche schlägt. Auch Ladepunkte für Elektroautos sollen dann mit 500 Euro gefördert werden. Des Weiteren können nicht länger nur Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen, sondern auch Landwirte die Fördermittel beantragen.

Speicher dürfen auch größer sein

Weitere Änderungen gibt es beim Mindestinstallationsverhältnis: Bislang musste das Leistungsverhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher mindestens 1,2:1 betragen, um überhaupt Fördergeld zu erhalten. Das sollte zu große, unwirtschaftliche Speicher verhindern. Diese Förderbedingung wurde nun abgeschwächt: Künftig können die Speicher auch größer sein – die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird jedoch nicht gefördert.

Schon im Januar waren weitere Änderungen bei der Vergabe in Kraft getreten: Bei Heimspeichern sank die Förderhöhe wie vorgesehen um 33 Prozent, bei Gewerbespeichern um 25 Prozent. Franz Pöter vom Solar Cluster rät denjenigen, die noch von der Förderung profitieren wollen, sich zu beeilen. Zu Jahresbeginn standen zwar 5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel in dem stark nachgefragten Förderprogramm könnten jedoch schon vor dem offiziellen Programmende am 31. Dezember erschöpft sein. Die Förderung ist auf maximal 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten begrenzt. Um die Förderung zu erhalten, muss der Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers gestellt werden. (hol)

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