Tagebaustopp von Jänschwalde wahrscheinlich – Gerichtsbescheid
Ein Stopp des Tagebaus Jänschwalde wird immer wahrscheinlicher: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Donnerstag einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach der Betrieb zum 1. September gestoppt werden soll. Die Behörde hatte dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde für das Jahr 2019 mit Wirkung ab dem 1. September 2019 stattgegeben und beanstandet, dass eine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung des Betreibers Leag für den Tagebau nicht vorliege.
Leag hätte per Gerichtsbeschluss bis 31. August eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachreichen müssen. Das Unternehmen kann jedoch die vom Verwaltungsgericht Cottbus gesetzte Frist nicht einhalten und hat eine Fristverlängerung bis Ende November beantragt. Über diese Verlängerung sei noch nicht entschieden, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Donnerstag auf Anfrage sagte. (dpa/pm)