Der Tagebau Jänschwalde in der Lausitz soll aufgrund der verursachten Umweltprobleme geschlossen werden.

Der Tagebau Jänschwalde in der Lausitz soll aufgrund der verursachten Umweltprobleme geschlossen werden.

Bild: © Jana Schönknecht/Adobe Stock

Ein Stopp des Tagebaus Jänschwalde wird immer wahrscheinlicher: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Donnerstag einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach der Betrieb zum 1. September gestoppt werden soll. Die Behörde hatte dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde für das Jahr 2019 mit Wirkung ab dem 1. September 2019 stattgegeben und beanstandet, dass eine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung des Betreibers Leag für den Tagebau nicht vorliege.

Leag hätte per Gerichtsbeschluss bis 31. August eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachreichen müssen. Das Unternehmen kann jedoch die vom Verwaltungsgericht Cottbus gesetzte Frist nicht einhalten und hat eine Fristverlängerung bis Ende November beantragt. Über diese Verlängerung sei noch nicht entschieden, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Donnerstag auf Anfrage sagte. (dpa/pm)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper