Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die gemeinsame Ausschreibung für die Kapazitätsreserve nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Kapazitätsreserveverordnung gestartet. Über die Ausschreibung soll eine Reserveleistung von zwei Gigawatt beschafft werden, die ab Oktober 2020 für einen Zeitraum von zwei Jahren bereitstehen soll.
An der Ausschreibung können Betreiber von Erzeugungsanlagen und Speichern sowie Anbieter regelbarer Lasten teilnehmen, sofern ihre Anlagen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Gebote sind bis zum 1. Dezember 2019 möglich. Die Zuschläge erfolgen bis Mitte Februar 2020. Mehr Informationen zur Ausschreibung und Teilnahme gibt es unter www.netztransparenz.de.
Hintergrund
Die in der Kapazitätsreserve vorgehaltenen Anlagen stehen dem Strommarkt nicht direkt zur Verfügung. Sie werden eingesetzt, um im Fall außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Situationen die Systembilanz auszugleichen und die Systemstabilität zu stützen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit kann die Kapazitätsreserve dann mit bis zu zwölf Stunden Anlaufzeit aktiviert werden, wenn an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen können, soweit möglich, von den Übertragungsnetzbetreibern auch zur Behebung von Netzengpässen (dann als sogenannte Netzreserve) eingesetzt werden.
Sie sind nicht zu verwechseln mit den sogenannten besonderen netztechnischen Betriebsmittel nach §11 Abs. 3 des EnWG. Diese werden ausschließlich auf Anforderung der TransnetBW zur Wiederherstellung der Sicherheit und Zuverlässigkeit im Übertragungsnetz eingesetzt, erklärte eine Sprecherin von TransnetBW. Einen solchen Zuschlag erhielt jüngst EnBW (siehe auch EnBW errichtet Gaskraftwerk für Übertragungsnetzbetreiber). (sg)

