Strom

Urteil: Hessen muss Bau von Windpark auf dem Taunuskamm genehmigen

Das Wiesbadener Verwaltungsgericht gibt Regionalversorger ESWE Recht, der auf dem Taunuskamm einen Windpark errichten will. Das beklagte Land hatte auch aus Naturschutzgründen den Bauantrag abgelehnt.
26.07.2020

In der juristischen Auseinandersetzung um den geplanten Windpark auf dem Taunuskamm hat ESWE jetzt Rückenwind vom Wiesbadener Verwaltungsgericht bekommen

Laut einem Gerichtsurteil muss das Land Hessen den Bau des umstrittenen Windparks auf dem Taunuskamm genehmigen. Der entsprechenden Klage der ESWE Taunuswind GmbH sei stattgegeben worden, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden am Freitagabend.

Der Wiesbadene Energieversorger ESWE hatte geklagt, nachdem im Jahr 2016 sein beantragter Bau von insgesamt zehn Windrädern mit einer Höhe von jeweils rund 207 Metern vor allem aus Wasser- und Naturschutzgründen abgelehnt worden war. Die entsprechenden Waldflächen des Windparks "Hohe Wurzel" befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Wiesbaden und der Stadt Taunusstein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Land Hessen befürchtet Gefahr für Grundwasser

Neun der zehn Anlagen liegen in Trinkwasserschutzgebieten. Nach Einschätzung des beklagten Landes Hessen besteht die Gefahr, dass bei der Errichtung des Windparks Schadstoffe aufgrund der Felsstruktur in das Grundwasser gelangen könnten. Das Gericht sah diese Gefahr ebenfalls, ordnete das von der ESWE Taunuswind vorgelegte Sicherheitskonzept aber als ausreichend ein, um dieses Risiko zu minimieren. Ein Null-Risiko könne nicht gefordert werden.

Auch die Gefahr durch die Anlagen für die in dem Gebiet des geplanten Windparks lebenden Wanderfalken ist laut Gericht kein Grund, den Bau nicht zu genehmigen. Zwar würden die Tiere als besonders geschützte Art gelten und damit einem Tötungsverbot unterliegen, so die Richter. Aber die Windräder würden zur Versorgung und damit zur öffentlichen Sicherheit beitragen, daher liege eine Ausnahme vom Tötungsverbot vor.

ESWE-Vorstand Höhler: Beispielhaftes Schutzkonzept 

Die Geschäftsführerin der ESWE Taunuswind GmbH, Gabriele Schmidt, sprach am Freitagabend laut Mitteilung von einem "sehr guten Ergebnis". Jörg Höhler, Technikvorstand von ESWE Versorgung, Mutter der Taunuswind GmbH, teilte mit: "Windenergie macht nur dort Sinn, wo auch der Wind weht, Infrastruktur besteht und der Naturschutz effektiv betrieben werden kann." All das komme auf dem Taunuskamm zusammen.

"Wir haben ein beispielhaftes Schutzkonzept für Mensch und Tier erarbeitet", sagte Höhler weiter. "Es bietet ein Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen. Bereits in der Planungsphase wurde es von allen Fachleuten als vorbildlich und wegweisend eingeschätzt." "Das heutige Urteil versetzt uns in die Lage, die Energiewende und damit den Klimaschutz weiter voranzutreiben", erklärte Ralf Schodlok, Vorstandsvorsitzender der ESWE Versorgungs AG.

Wiesbadener OB: Erfolg für Klimaschutzziele

Das Windkraft-Projekt Taunuskamm ist seit Jahren eine Hängepartie. So hatte laut ESWE bereits 2012 die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung eine Grundsatzentscheidung für die Windenergienutzung auf dem Taunuskamm getroffen und im Mai 2014 für die Erschließung des Gebiets "Hohe Wurzel" votiert.  

Mit dem Bau des Windparks Taunuskamm käme die Stadt Wiesbaden ihren erklärten Klimaschutzzielen "einen großen Schritt näher", erklärte Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende in einer ESWE-Mitteilung vom Freitag. Die geplanten zehn Windparkanlagen vom Typ "Enercon E-115" könnten demnach bis zu fünf Prozent des insgesamt in Wiesbaden benötigten Stroms CO2-neutral bereitstellen. (dpa/hil)