Strom

Urteil: Strompreiserhöhungen dürfen nicht versteckt sein

Kunden müssen über die Preissteigerung auch transparent informiert werden, heißt es in einem Urteil des OLG Köln.
10.07.2020

Das Oberlandesgericht Köln fordert die Energieanbieter zu Transparenz und Verständlichkeit in der Kundenkommunikation auf

Ein Energiedienstleister darf seinen Kunden eine Strompreiserhöhung nicht nur an versteckter Stelle in einer E-Mail ankündigen. Er muss ihnen vielmehr ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, entschied des Oberlandesgerichts Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 6 U 304/19). Denn nur dann können Kunden prüfen, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.

In dem Fall hatte sich ein Energiedienstleister seinen Kunden im März 2018 eine E-Mail mit dem Betreff "Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag" geschickt. Die E-Mail enthielt im Fließtext einen…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In