Strom

Verbände: Umweltminister müssen Artenschutz endlich standardisieren

Die großen Energieverbände fordern anlässlich der bevorstehenden Umweltministerkonferenz eine Überarbeitung eines Papiers zu den Artenschutzregelungen – zu viel Föderalismus, zu wenig Rechtssicherheit für die Windkraftbranche.
10.11.2020

Die Konflikte des Windkraftausbaus mit den Verordnungen des Artenschutzes sind nach wie vor einer der Hauptklagegründe und Verzögerungsgrund in Genehmigungsverfahren.

Von Mittwoch bis Freitag tagen die Umweltminister der Länder. Ein Punkt auf ihrer Agenda ist ein Papier, das den Artenschutz beim Windkraftausbau neu regeln soll. Vom BMWi, das die Überarbeitung der Artenschutzes in seinem 18-Punkte-Plan zur Stärkung der Windkraft verankert hat, wurde der Windkraftbranche mehr Rechtssicherheit durch entsprechende Standards versprochen.

Der aktuelle Entwurf zum „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) – Signifikanzrahmen“, wie das Papier der Umweltminister heißt, bietet statt mehr Einheitlichkeit allerdings einen erneuten föderalen Flickenteppich an. Dementsprechend regt sich Widerstand unter den Branchenverbänden.

Zu viele Länderöffnungsklauseln

Sie plädieren in einem gemeinsamen Apell für eine Überarbeitung des jetzigen Entwurfs. Nach aktuellem Stand sollen die 16 Bundesländer jeweils eigene Sonderregeln mit Blick auf zentrale Aspekte wie etwa die Liste der kollisionsgefährdeten Vogelarten, Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen festlegen dürfen. Solch weitreichende Länderöffnungsklauseln seien mit Blick auf die dringend notwendigen bundesweiten Standardisierungen kontraproduktiv, so die Verbände VKU, BDEW, bne, BWE und BEE.

Hinzu komme, dass konkrete Kriterien fehlen, die festlegen, in welchen Fällen und in welchem Umfang die Länder von dem vorgeschlagenen Bewertungsrahmen abweichen können beziehungsweise dürfen.

Praxistauglicher Prüfrahmen

Im Bundesrat haben die Umweltressorts der Länder wiederholt die Bundesregierung dazu aufgefordert, die notwendigen Bedingungen für einen beschleunigten Ausbau aller erneuerbarer Energien zu schaffen. Die Energiewirtschaft fordert daher, dass auch die Länder ihren notwendigen Teil dazu beitragen und sich auf bundesweite Standardisierungen und einen praxistauglichen Prüfrahmen einigen, die für Behörden und Gerichte verbindlich gelten. (lm)