Windkraft und Solarstrom zum zweiten Mal auf einen Schlag

Bei der Ausschreibung von Windkraftanlagen gemeinsam mit PV-Anlagen gelten für das Netzausbaugebiet und für benachteiligte Flächen Extraregeln.
Wie schon bei der ersten Ausschreibungsrunde im Frühling 2018 werden aktuell 200 MW für Windenergie an Land und PV-Anlagen ausgeschrieben. Gebote können sowohl für Windkraftanlagen als auch für Solarstromanlagen abgegeben werden. Für landwirtschaftlich benachteiligte Flächen und Netzausbaugebiete zählen jedoch Sonderregelungen.
Wer seine Anlage im Verteilnetz-Ausbaugebiet errichten will, muss mit einem Gebotsaufschlag rechnen. In den betroffenen Regionen sind bereits viele Erneuerbare-Energien-Analgen im Verhältnis zur Last errichtet worden – das führt zu höheren Kosten für die Netz- und Systemintegration weiterer Anlagen. Die sogenannte Verteilnetzkomponente ist ein Aufpreis, der die Gebote im Zuschlagsverfahren nach hinten verschiebt. Gebote aus weniger bebauten Gebieten haben somit mehr Chancen auf einen Förderbescheid.
Benachteiligte Flächen gehen an den Start
Gebote für benachteiligte Acker- und Grünflächen in Bayern und Baden-Württemberg sind in dieser Ausschreibungsrunde zulässig. Allerdings nur soweit sie der Öffnungsverordnung des jeweiligen Landes entsprechen. So können in Baden-Württemberg pro Jahr bis zu 100 MW bezuschlagt werden. In diesem Jahr wurden bereits 25 751 kW erteilt, sodass jetzt nur noch Gebote im Umfang von knapp 75 000 kW bezuschlagt werden. In Bayern können jährlich 30 Gebote für landwirtschaftlich, schwer nutzbare Flächen berücksichtigt werden. Da 2018 bereits 26 Zuschläge vergeben wurden, können noch vier Gebote ins Rennen gehen - mit einer Einschränkung: Flächen, die im EU-Naturschutzgebiet Natura 2000 liegen oder in gesetzlich, geschützte Biotope fallen, dürfen nicht teilnehmen.
Da die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2018 noch nicht feststehen, kann das Ausschreibungsvolumen für benachteiligte Flächen nachträglich sinken. Für alle Anlagen gilt: Das Höchstgebot liegt für beide Technologien bei 8,75 Cent pro kWh. Gebotstermin ist der 2. November, da der 1. November auf einen Feiertag fällt. (ls)