Für die kommunale Wärmeplanung soll es mit dem neuen Gesetz einfacher werden – vor allem in kleineren Städten und Gemeinden.

Für die kommunale Wärmeplanung soll es mit dem neuen Gesetz einfacher werden – vor allem in kleineren Städten und Gemeinden.

Bild: © Andrey Popov/Adobe Stock

Die Bundesregierung will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nicht nur das bisherige Heizungsgesetz abschaffen. Sie will zugleich die kommunale Wärmeplanung auf neue Füße stellen. Pragmatisch und unbürokratisch soll alles werden, vor allem für kleinere Kommunen. Und wichtig für Städte und Gemeinden: Die Wärmeplanung wird von der Heizungsregulierung entkoppelt.

Insgesamt bleibt die kommunale Wärmeplanung ein strategisch zentrales Instrument: Sie soll Kommunen, Bürgern, Unternehmen und Energieversorgern Orientierung darüber geben, "wie sich die künftige Wärmeversorgung entwickeln wird und welche Infrastrukturentscheidungen in den kommenden Jahren anstehen", heißt es im gemeinsamen Eckpunktepapier der Koalitionsfraktionen.

Der Aufwand soll sich drastisch verringern

Ein wesentlicher Fokus der Neuregelung liegt aber auf der Entlastung kleiner Kommunen. Städte und Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern sollen künftig sehr viel schneller und einfacher ihre Wärmeversorgung planen können. Der Aufwand werde künftig nur noch ein Fünftel des regulären Prozederes betragen, verspricht das Papier.

Diese Verschlankung soll Kommunen in die Lage versetzen, ihre Planungen in wenigen Monaten abzuschließen. Sehr viel konkreter wird das Papier nicht. Immerhin: Beteiligungs- und Informationsformate, die für die Legitimation solcher Planungen entscheidend sind, bleiben bestehen, werden jedoch gebündelt und damit effizienter gestaltet.

Doch auch für größere Kommunen greift der Gesetzgeber korrigierend ein. Die Verarbeitung und Bereitstellung von Daten, insbesondere von Energieverbrauchsdaten, gilt in vielen Planungsprozessen als eines der größten Hemmnisse. Um die Erhebung zu vereinfachen, sollen künftig nur noch Daten für Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude sowie für Prozesswärme in Industrie und Gewerbe geliefert werden müssen. Für Einfamilienhäuser entfällt die Pflicht zur Übermittlung vollständig.

Damit schafft der Gesetzgeber auch Entlastung für Netzbetreiber und Schornsteinfeger, die bislang komplexe Aggregationen vornehmen mussten. Ob ein Gebäude als Mehrfamilienhaus gilt, soll künftig über zwei eindeutige Schwellenwerte – Jahresverbrauch über 50.000 kWh oder Heizleistung über 35 kW – bestimmt werden.

Datenlücken über andere Wege füllen

Dass für Einfamilienhäuser keine Verbrauchsdaten mehr vorliegen werden, erzeugt allerdings eine Datenlücke in der Wärmeplanung. Diese soll jedoch nicht zu schlechteren Planungsgrundlagen führen. Daher erlaubt die Neufassung den Kommunen auch die Nutzung gebäudegenauer Wärmebedarfsdaten – entweder durch Zukauf bei Datendienstleistern oder durch eigene Berechnungen von Planern.

Auch mit der Kälteversorgung beschäftigt sich das Papier. In vielen Kommunen spielt sie eine eher geringe Rolle. Sie kann aber dort wichtig sein, wo große Verbrauchsdichten bestehen oder künftig erwartet werden. Deshalb soll die Pflicht, Kälteversorgung in der Wärmeplanung mitzudenken, nur für Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern gelten. Zudem soll die Kälteplanung erst bei der turnusmäßigen Fortschreibung nach fünf Jahren vorliegen müssen.

Besonders die kommunalen Verantwortungsträger dürften sich auch über die Entkopplung von Wärmeplanung und Heizungsgesetzgebung freuen. Damit entfällt eine der größten Sorgen vieler Kommunen: dass die Wärmepläne unmittelbare Pflichten für private Haushalte auslösen könnten. Die Entkopplung gibt Kommunen mehr Freiheit für lokal angepasste Lösungen – und nimmt zugleich den Druck von kommunalen Entscheidern und Hauseigentümern.

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