Kommunale Wärmeplanung stockt – Bund soll Daten liefern

Keine Wärmewende ohne Daten.
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Von Daniel Zugehör
Bei der kommunalen Wärmeplanung in Deutschland herrscht Nachholbedarf. Herausforderungen bestehen unter anderem beim Datenaustausch und dem Umgang mit kleineren Kommunen. Das zeigen die Ergebnisse des "Stakeholder-Dialogs Wärmeplanung" des Bundes. Die hat jetzt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht. Darin vernetzt sind Kommunen, Länder, Verbände und weitere Expertinnen und Experten.
Besonders deutlich wird der Handlungsbedarf bei der Datenlage: Bund und Länder sollen den Kommunen künftig eine einheitliche, leicht zugängliche Datenbasis bereitstellen. Eine Projektgruppe auf Bundesebene solle dazu die notwendigen Grundlagen erarbeiten. Auch die Erfassung und Auswertung der kommunalen Wärmepläne selbst solle standardisiert werden, um bundesweit vergleichbare Ergebnisse zu ermöglichen.
Kleine Kommunen unterstützen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung kleiner Kommunen. Damit auch Städte und Gemeinden mit begrenzten personellen Ressourcen handlungsfähig bleiben, fordern Akteure einfache Arbeitshilfen, kurze Informationsangebote und praxisgerechte Argumentationshilfen. Zudem wird eine bessere Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes mit dem Gebäudeenergiegesetz angemahnt, um Missverständnisse auszuräumen und die Akzeptanz vor Ort zu steigern.
Außerdem hebt das Papier die Rolle bauplanungsrechtlicher Instrumente hervor. Flächennutzungs- und Bebauungspläne könnten stärker genutzt werden, um die kommunale Wärmeplanung zu flankieren. Auch fordert der Dialog eine engere Abstimmung zwischen Wärmeplanung und dem Ausbau der Energieinfrastrukturen. Leitfäden und Schulungen sollen Kommunen befähigen, ihre Planungen besser mit Strom- und Gasnetzbetreibern sowie Wärmenetzunternehmen abzugleichen.
Quartierslösungen vorantreiben
Darüber hinaus wird die Stärkung von Genossenschaften beim Aufbau kleiner Wärmenetze thematisiert. Länder und Kommunen sollen solche Initiativen beratend und administrativ begleiten und prüfen, ob Bürgschaften übernommen werden könnten. Schließlich wird der Blick auf Quartierslösungen gelenkt. Vorgeschlagen wird ein eigener Praxisleitfaden mit Beispielen erfolgreicher Ansätze. Zudem sollen – in Anlehnung an das frühere KfW-Programm 432 – erneut Fördermittel bereitgestellt werden, so die Forderung.
Hintergrund WPG
Zu Beginn des Jahres 2024 ist das Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in Kraft getreten. Die Auftaktveranstaltung des Dialogs fand am 1. Juli 2024 statt. Initiatoren sind das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (jetzt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE).
Das BBSR mit seinen fast 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten Bonn, Berlin und Cottbus ist die Ressortforschungseinrichtung des BMWSB. In einer Mitteilung weist das Institut darauf hin, dass die nun veröffentlichten Ergebnisse nicht in jedem Fall die Position aller am Dialog beteiligten Akteure und der beiden Bundesministerien darstellen. Das 30-seitige Ergebnispapier zum Stakeholder-Dialog ist online als PDF verfügbar.

