Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Mehrere Verbände laufen Sturm wegen der geplanten Konditionen für die KWK im Kohleausstiegsgesetz.

Bild: © XtravaganT/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Donnerstag die Zuschläge der Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplung-(KWK)-Anlagen und für innovative KWK-Systeme zum Gebotstermin 1. Dezember 2020 bekannt gegeben.  Zu der ausgeschriebenen Menge von 75 Megawatt wurden 17 Gebote mit einem Volumen von 59,552 Megawatt eingereicht. Hiervon erhielten 15 Gebote mit einem Volumen von 56,076 Megawatt einen Zuschlag, teilt die BNetzA mit.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,90 ct/kWh bis 7,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,75 ct/kWh und ist der höchste aller bisherigen Ausschreibungsrunden. Zwei Gebote wurden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen, da sie den formalen Anforderungen nicht genügten.

Ausschreibung für innovative KWK-Systeme 

Zur ausgeschriebenen Menge von 28,249 Megawatt wurden zwölf Gebote mit einem Volumen von 30,705 Megawatt eingereicht. Damit war die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme wie beim vorangegangenen Gebotstermin überzeichnet. Ein Gebot wurde aus formalen Gründen ausgeschlossen. 

Von den elf zulässigen Geboten konnte für zehn ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 9,95 ct/kWh und 11,99 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 10,80 ct/kWh. Das letzte, teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende Gebot konnte nicht bezuschlagt werden, da es zum größeren Teil die ausgeschriebene Menge überstieg. Die ausgeschriebene Menge konnte daher mit 27,353 Megawatt nur teilweise ausgeschöpft werden.

Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Juni 2021 statt. Informationen hierzu werden wie bisher vorab auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur bereitgestellt.(gun)

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