Infolge der Störung an einer Umspannanlage in Bergheim nahe Köln sind fünf Braunkohlekraftwerksblöcke des Energiekonzerns RWE an zwei Standorten vom Netz gegangen. Die betroffenen Blöcke haben zusammen eine Kraftwerkskapazität von rund 4200 Megawatt (MW). Zum Zeitpunkt des Vorfalls speisten sie nach Angaben eines RWE-Sprechers rund 3000 MW ins Netz ein.
„Die allgemeine Stromversorgung war zu keinem Zeitpunkt davon betroffen und die Systemstabilität immer gewährleistet“, erklärte der Übertragungsnetzbetreiber Amprion, dem die Umspannanlage gehört. Nach Angaben des Amprion-Vorstandsvorsitzenden Christoph Müller fielen am Dienstagabend gegen 20 Uhr drei Leitungen im Umfeld der Umspannanlage Rommerskirchen aus. Für Amprion seien die Auswirkungen im Betrieb spürbar gewesen, sagte Müller.
Müller führte die stabile Lage darauf zurück, dass "alles konzeptgemäß funktioniert" habe. Welche konkreten Maßnahmen Amprion und andere Netzbetreiber ergriffen, teilte das Unternehmen weiterhin nicht mit.
Zwei Blöcke wieder am Netz
Nach Angaben von RWE Power gingen am Mittwochvormittag zwei der fünf betroffenen Kraftwerksblöcke wieder ans Netz: Block G in Neurath und Block H in Niederaußem. Block F in Neurath soll bis zum Abend folgen.
Für die beiden übrigen Blöcke G und K im Kraftwerk Niederaußem rechnet RWE Power mit einer Wiederinbetriebnahme am Wochenende 5. und 6. September. Damit wird die gesamte betroffene Kraftwerkskapazität voraussichtlich erst in einigen Tagen wieder verfügbar sein.
Die Polizei in Essen geht bei dem Vorfall von einer Straftat aus. Die Ermittlungen laufen. Das Gelände rund um die Anlage ist weiträumig abgesperrt. In einem Maisfeld fanden die Ermittler sechs Abschussvorrichtungen. Nach ersten Erkenntnissen waren die Vorrichtungen so gebaut, dass sich mit pyrotechnischen Gegenständen ein Draht in die Höhe und über die Stromleitungen führen ließ, sagte der Leitende Kriminaldirektor Michael Esser.
Für den ermittelnden Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer sind die Vorrichtungen ein "ganz starkes Indiz für das Vorliegen einer vorsätzlichen Straftat". In der Folge seien mehrere Kraftwerksblöcke abgeschaltet worden, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung sei dadurch bedroht gewesen, sagte Bremer. Das Verfahren werde wegen des Anfangsverdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage und wegen der Störung öffentlicher Betriebe geführt.
Zweiter Vorfall innerhalb eines Tages
Bereits am Dienstagmorgen, 1. September, hatte es einen mutmaßlichen Anschlag auf ein Umspannwerk nahe dem Kraftwerk Jänschwalde in Südbrandenburg gegeben. Unbekannte sollen mithilfe selbstgebauter Flugkörper, die Silvesterraketen ähnelten, leitfähiges Material in Höchstspannungsleitungen gebracht haben. Nach Angaben der Behörden gelang es in zwei Fällen, Kurzschlüsse auszulösen. Nach bisherigen Erkenntnissen erfolgte die versuchte Sachbeschädigung durch selbstgebaute Flugkörper. Vor Ort wurden weitere noch nicht gestartete Flugkörper gefunden, teilte 50Hertz mit.
Am selben Morgen fiel nach Angaben des Kraftwerksbetreibers Leag außerdem Block B des Kraftwerks Jänschwalde aus. Ob der technische Ausfall mit dem Vorfall am Umspannwerk zusammenhing, war zunächst offen. 50Hertz teilte mit, die betroffenen Betriebsmittel seien überprüft, die Leitungsunterbrechung behoben und die Leitungen wieder in Betrieb genommen worden. "Es ergaben sich keine Hinweise auf eine großflächige oder überregionale Beeinträchtigung des Übertragungsnetzes", so ein Sprecher des Unternehmens.
Mehr dazu hier: "Feuerball": Details zum vereitelten Anschlag auf Umspannwerk
Die Bundesnetzagentur verwies zugleich auf das im März in Kraft getretene Kritis-Dachgesetz, mit dem der Gesetzgeber den Schutz kritischer Infrastruktur auch vor physischen Gefahren erhöhe. "Darüber hinaus arbeiten die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur sowohl an der Identifikation und Absicherung von Schwachstellen als auch an einer Verbesserung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit im Falle von Ausfällen", teilte die Behörde mit.
Energiebranche fordert Reaktion
Aus der Energiebranche werden derweil Forderungen an die Politik laut. "Stadtwerke, kommunale Ver- und Entsorger tun das in ihrer Macht Stehende, um ihre kritischen Infrastrukturen bestmöglich zu schützen", sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). "Sie sind aber keine Sicherheitsbehörden." Liebing zufolge sei die aktive Abwehr von Anschlägen Aufgabe der Polizei und der Geheimdienste.
Der Verband fordert einen höheren Ermittlungsdruck bei Anschlägen auf die kritische Infrastruktur. "Die Täter müssen endlich dingfest gemacht werden." Liebing fordert Bund und Länder auf, gemeinsam mit den Betreibern "schnell wirksame Schutzkonzepte" für kritische Infrastrukturen zu entwickeln und deren Finanzierung sicherzustellen. "Der Staat darf seine Verantwortung für die öffentliche Sicherheit nicht auf die Unternehmen abwälzen."
Offene Fragen beim Kritis-Dachgesetz
Auch Manuel Atug, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS), sieht Handlungsbedarf. "Die bisherigen Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur reichen nicht aus. Das Bundesinnenministerium dürfte von der aktuellen Entwicklung nicht überrascht sein. Die Schwachstellen und die Notwendigkeit eines besseren physischen Schutzes sind seit Jahren bekannt", sagte Atug.
Er verweist zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung des Kritis-Dachgesetzes. "Das KRITIS-Dachgesetz ist zwar in Kraft, aber die für seine praktische Umsetzung notwendigen Rechtsverordnungen sind noch nicht vollständig erlassen." Diese müssten unter anderem festlegen, welche Anlagen als kritisch gelten und welche konkreten Schutzanforderungen für Betreiber gelten.
Sicherheitsbranche wirbt für bessere Abstimmung
Auch aus der Sicherheitsbranche kommt der Ruf nach einer engeren Verzahnung verschiedener Schutzbereiche. Jonas Timm, Sprecher beim privaten Sicherheitsanbieter Securitas, sieht insbesondere bei der Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit Nachholbedarf. Cybersicherheit und physische Sicherheit seien "meist zwei verschiedene Abteilungen", sollten aber zusammen gedacht werden. "Wir werben deshalb dafür, diese Barrieren abzubauen und beide Bereiche in einer ganzheitlichen Sicherheitsstrategie zu betrachten."
Timm verweist außerdem auf die Zusammenarbeit zwischen Anlagenbetreibern, Sicherheitsdienstleistern und Polizei. "Gefahrenabwehr findet vor Ort statt." So zeige das Beispiel eines Chemieparks, wie die Zusammenarbeit funktionieren könne: Betreiber, Sicherheitsdienstleister und örtliche Polizeidienststelle würden sich dort regelmäßig abstimmen, die Ansprechpartner kennen und Abläufe für den Ernstfall festlegen. "Dann kann die Polizei handeln, ohne sich erst im Ereignisfall mit der Anlage und ihren Besonderheiten vertraut machen zu müssen."
Warnungen vor zu viel Transparenz
Skepsis gibt es in der Energiebranche derweil, was einzelne Regelungen aus dem geplanten Netzpaket angeht. Bereits am Dienstag, 1. September, hatte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Bundesregierung davor gewarnt, Netzbetreibern zu weitreichende Transparenz- und Offenlegungspflichten aufzuerlegen.
"Detaillierte Informationen und Pläne zu kritischen Infrastrukturen dürfen potenziellen Angreifern nicht frei zugänglich sein", sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Zudem sollten Betreiber nach dem Willen des Verbandes mehr Möglichkeiten haben, auch an Anlagen angrenzende Bereiche per Kamera zu überwachen.

