Die Bundesnetzagentur will die künftige Kapitalverzinsung für Gasnetze bis zum Jahresende finalisieren.

Die Bundesnetzagentur will die künftige Kapitalverzinsung für Gasnetze bis zum Jahresende finalisieren.

Bild: © Robert Poorten/AdobeStock

Netzbetreiber kritisieren die Bundesnetzagentur: Der künftige Eigenkapital-Zinssatz (EKZ) für Gasnetze sei "sehr enttäuschend", heißt es etwa bei den Stadtwerken Forchheim. Der von der Behörde in Aussicht gestellte Zinssatz reiche "nicht aus, um die tatsächlichen Finanzierungskosten zu decken", sagte der technische Geschäftsführer Christian Sponsel auf Anfrage.

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich einen Festlegungsentwurf zur Kapitalverzinsung für Gasnetzbetreiber in der Regulierungsperiode von 2028 bis 2032 vorgelegt. Er sieht einen gewichteten Durchschnitt aus Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC; Weighted Average Cost of Capital) von 3,76 Prozent vor.

Situation im Strombereich "noch kritischer"

Enthalten sind ein Eigenkapitalzinssatz von 5,76 Prozent vor Steuern und ein Fremdkapitalzinssatz von 2,43 Prozent. Für die laufende Periode gilt ein etwas niedrigerer EKZ von 5,07 Prozent. Dennoch bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen der Branche zurück. Auch die Börse reagierte: Nach Veröffentlichung des Entwurfs verlor die Eon-Aktie 4,5 Prozent, stabilisierte sich inzwischen jedoch teilweise.

Auf die Frage, ob eine solche Zinsentwicklung auch bei Stromnetzen möglich wäre, erklärte Sponsel: "Im Strombereich sehen wir die Situation sogar noch deutlich kritischer als im Gasbereich."

Die aktuellen Refinanzierungsbedingungen werden massiv unterschätzt.

Netzagentur-Präsident Klaus Müller begründet den EKZ damit, eine angemessene Verzinsung festlegen zu wollen, "damit Investitionen in die Gasnetze finanzierbar und für Kapitalgeber attraktiv bleiben". Zugleich wolle die Behörde Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Entgelten schützen. Diese Argumentation hält Gabriele Eggers, Geschäftsführerin Hamburger Energienetze, für "überprüfungsbedürftig".

Die Annahmen für den WACC lägen am unteren Ende und teilweise unter den vom Markt gegebenen und von der Wissenschaft empfohlenen Bandbreiten. Das sei angesichts der Transformation der Gasnetze "schädlich", sagt Eggers. Besonders der Fremdkapitalzins von 2,43 Prozent bilde die aktuellen Refinanzierungsbedingungen nicht ab. "Das Einbeziehen von Niedrigzinsjahren aus der Vergangenheit in die Berechnung führt dazu, dass die aktuellen Fremdkapital-Refinanzierungsbedingungen der Gasnetzbetreiber am Markt massiv unterschätzt werden."

Sinkende Absatzmengen, verkürzte Nutzungsdauern und mögliche Stilllegungen erhöhten die Unsicherheit. "Ein geringeres Investitionsvolumen bedeutet nicht automatisch ein geringeres unternehmerisches Risiko", sagt Eggers.

Finanzierungslücke bei zukunftssichernden Investitionen

Ähnlich bewerten die Stadtwerke Oranienburg den Entwurf. Die vorgesehene Verzinsung bleibt aus Sicht des Geschäftsführers Peter Grabowsky hinter den Anforderungen der Transformation zurück. Versorgungssicherheit müsse gewährleistet werden, während Netzauslastung und Nutzungsdauern zurückgingen und Stilllegungs- sowie Rückbaukosten drohten.

Gesetzlich und technisch notwendige Maßnahmen würden weiter umgesetzt, sagt Grabowsky. Betroffen wären vor allem zukunftssichernde Projekte wie die Erneuerung von Leitungen bei Straßenbauarbeiten und die Modernisierung von Gasdruckregelanlagen. Würden solche Vorhaben verschoben, gingen Synergien verloren und könnten langfristig höhere Kosten entstehen.

Bei einem Darlehen von zehn Millionen Euro bedeute eine Finanzierungslücke von rund einem Prozent für die Stadtwerke Forchheim etwa 100.000 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr. "Investitionen müssen verschoben, zeitlich gestreckt oder im schlimmsten Fall ganz abgesagt werden", sagt Sponsel. Befürchtet wird zudem eine stärkere Konzentration auf wenige, größere Netzbetreiber.

Ruf nach Planungssicherheit

Die Netzbetreiber fordern, dass betriebsnotwendige Vermögenswerte vor Stilllegungen vollständig amortisiert sowie Transformations-, Stilllegungs- und Rückbaukosten zeitnah anerkannt werden. "Kommunale Netzbetreiber benötigen hier Planungssicherheit", sagt Grabowsky. Die Kosten dürften nicht allein den verbleibenden Gaskunden oder einzelnen Netzbetreibern aufgebürdet werden. Nötig seien solidarische, überregionale oder staatlich abgesicherte Finanzierungsmechanismen.

Hamburger Energienetze verweist darauf, dass offen sei, wie viele Gasnetzkunden ab etwa 2030 noch zu versorgen sein werden. "Unsere Investitionsplanung ist von einer erheblichen Breite externer Risikofaktoren beeinflusst – und das muss auch in der Eigenkapitalverzinsung abgebildet sein", unterstreicht Eggers. Das auf 2040 vorgezogene Klimaziel verschärfe die Unsicherheit.

Hamburger Energienetze rechnet damit, dass der Erdgasnetzbetrieb nach 2040, spätestens 2045, weitgehend obsolet wird. Bis dahin müsse das Netz weiter betrieben werden. Parallel investiert das Unternehmen in Stromnetze und Wasserstoff. Eine Umwidmung von Erdgasleitungen sei nur begrenzt möglich. "Eine echte Transformation kann nur dann gelingen, wenn die politischen Vorgaben für den Klimaschutz klarer formuliert werden", ist Eggers überzeugt.

Stromnetze im Fokus

Auch bei den Stromnetzen halten die Netzbetreiber solch eine Rendite für möglich. Wegen der Elektrifizierung von Wärme, Mobilität und Wirtschaft bleibe der Investitionsbedarf hoch. Sponsel sagt: "Wir befürchten leider, dass sich eine ähnliche Entwicklung auch bei den Stromnetzen abzeichnet." Die Verbände müssten nun "echten Widerstand" formieren.

Eggers erwartet – wie schon in der vergangenen Regulierungsperiode – einen Zuschlag auf die Marktrisikoprämie, Grabowsky einen höheren WACC als im Gasbereich. Für die Netzbetreiber geht es um Versorgungssicherheit, Netzerhalt und Transformation – und um die Frage, wer die Kosten des Umbaus trägt. Die endgültige Festlegung des WACC für Gas soll Ende 2026 erfolgen; bis dahin können Betroffene den Entwurf kommentieren.

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