Die Förderung von Ladeinfrastruktur sollte sich auf Schnelllader an frequentierten Orten wie Einkaufszentren konzentrieren. Das fordert der Thinktank Agora Energiewende in einer nun vorgestellten Studie. Die Untersuchung geht der Frage nach, mit welchen Förder- und Finanzierungsinstrumenten die Bundesregierung schnell und flächendeckend den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur unterstützen kann.
Demnach sollen Fördermittel auf Schnellladepunkte an viel frequentierten Orten wie Supermärkten und Einkaufszentren konzentriert werden. Diese versprächen eine gute Auslastung, auch auf dem Land, und könnten am ehesten rentabel betrieben werden. Normalladen solle im öffentlichen Raum nur noch für ausgewählte Anwendungen wie elektrisches Carsharing gefördert werden.
Flächenbedarf bei Schnellladern niedriger
Im Vergleich zum Normalladen erfordert Schnellladen zwar höhere Startinvestitionen. Dafür könnten gut zugängliche öffentliche Schnellladepunkte deutlich mehr Strom absetzen, heißt es bei Agora. Für die gleiche Lademenge seien weniger Ladepunkte nötig. Der Bedarf an Flächen, die gerade im urbanen Raum knapp sind, sei bei einer Konzentration auf Schnellladen niedriger.
Nach Einschätzung von Agora Verkehrswende könne Ladeinfrastruktur bei höheren Marktanteilen der Elektromobilität voraussichtlich kostendeckend betrieben werden. Das sei aufgrund des erwarteten Zuwachses an Elektrofahrzeugen und der dadurch steigenden Nachfrage nach Ladestrom absehbar.
Finanzierung über Treibhausgas-Zertifikate
Ein nennenswerter Teil der Kosten in der Aufbauphase lasse sich voraussichtlich über den Verkauf von Zertifikaten für Ladestrom decken, die Anbieter fossiler Kraftstoffe zum Erreichen ihrer Treibhausgasminderungsquote verwenden können. Der darüber hinausgehende Förderbedarf sei kurzfristig aus Steuermitteln oder mittelfristig gegebenenfalls über Einnahmen aus einer neu einzurichtenden, fahrleistungsabhängigen Pkw-Maut auf dem Weg zur Nutzerfinanzierung zu decken.
Der Wettbewerb könne gestärkt werden, etwa indem alle Betreiber ihre Ladepunkte zu günstigen Konditionen für Drittanbieter zugänglich machen müssen oder indem Anbieter mit geringem Marktanteil einen höheren Fördersatz für den Aufbau von neuen Ladepunkten erhalten. Fahrerinnen und Fahrer sollen öffentlich zugängliche Ladepunkte auch ohne vertragliche Bindung mit dem Betreiber leicht und ohne unverhältnismäßige Preisaufschläge nutzen können.
Ausschreibungen für Autobahn-Schnelllader
Für die Ladeinfrastruktur an Bundesautobahnen eignet sich laut Studie ein anderes Finanzierungsmodell besser, das die Bundesregierung bereits nutzt. Wie beim geltenden Schnellladegesetz vorgesehen sollten Finanzmittel im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden. Dadurch sei es möglich, Lücken in der Infrastruktur und unbegründet hohe Preise auf Seiten der Endkundinnen und -kunden zu vermeiden. Der Staat ermittelt den Bedarf, definiert eine Preisobergrenze für den Ladestrom und holt Gebote für bestimmte Gebiete und Standorte ein. Den Zuschlag bekommt der Anbieter mit dem günstigsten Preis pro Kilowattstunde Ladestrom. (wa)
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