Der Bundesrat hat den Weg für die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Deutschland geebnet. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu – allerdings mit Änderungen, die die Bundesregierung nun noch umsetzen muss. Demnach sollen die Gefährte generell erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt werden und nicht bei langsameren Modellen schon ab zwölf Jahren wie zunächst vorgesehen. Entgegen der ursprünglichen Pläne sollen auch keine E-Tretroller auf Gehwegen fahren, sondern grundsätzlich auf Radwegen.
Die Bundesregierung will in diesen beiden wichtigen Punkten auf Sicherheitsbedenken der Länder eingehen. Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (CDU) sprach sich im Bundesrat ebenfalls für ein Mindestalter von 14 Jahren aus.
Zulassung eventuell noch im Sommer
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) strebt eine Zulassung der E-Tretroller noch im Sommer an. Sie sollen neue Mobilitätsangebote vor allem in Städten schaffen: zum Beispiel von einer Bushaltestelle weiter nach Hause oder ins Büro. In mehreren deutschen Städten machen sich Leihanbieter für einen Start bereit.
Den größten Streitpunkt hatte Scheuer schon vorab abgeräumt und ein Herausnehmen der Nutzung von Gehwegen zugesagt. Die ursprünglichen Pläne für eine Verordnung sahen vor, dass E-Roller, die langsamer als zwölf Kilometer pro Stunde (km/h) sind, im Schritttempo auf Bürgersteigen fahren sollten. Nun sollen alle E-Roller in der Regel auf Radwegen fahren, wie es zunächst nur für schnellere Gefährte ab 12 km/h vorgesehen war. Der Bundesrat stimmte auch dafür, die Unterteilung in zwei Kategorien ganz aus den Regeln herauszunehmen.
Kein Extra-Führerschein und kein Helm
Ein zweiter Aspekt, über den zuletzt noch diskutiert wurde, ist die Altersfreigabe. Scheuer wollte langsamere E-Tretroller bis 12 km/h schon für Fahrer ab zwölf Jahren zulassen, schnellere ab 14 Jahren. Dies soll nun die generelle Altersgrenze sein. Forderungen, Tretroller erst ab 15 Jahren zu erlauben, fanden in der Länderkammer keine Mehrheit.
Zugelassen werden sollen E-Tretroller, die höchstens 20 km/h schnell fahren. Eine Helmpflicht soll es nicht geben, auch einen Moped-Führerschein brauchen Fahrer nicht. Anders als Fahrräder sollen die neuen E-Scooter außerdem versicherungspflichtig sein.
Mitnahme in den "Öffis" grundsätzlich möglich
Nachdem erste Meldungen kursierten, wonach die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen nicht erlaubt sei, hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nun klargestellt, dass dies für seine Mitgliedsunternehmen nicht gelte: Prinzipiell ist die Mitnahme der Roller, soweit sie zusammenklappbar und nicht zu schwer sind, erlaubt.
In diesem Fall seien die Tretroller unter Paragraph elf der Beförderungsbedingungen als "Sache" zu behandeln und könnten damit, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, mitgenommen werden, heißt es vom VDV. Größere und nicht zusammenklappbare E-Tretroller, die "fahrradähnliche Maße" aufweisen, fallen hingegen nicht unter diese Regelung und müssten gegebenen Falls in den "Besonderen Beförderungsbedingungen" unter Fahrradmitnahme geregelt werden. (dpa/ls)
