E-Mobilität

„Das Gesetz ist nicht im Markt angekommen“

Tüv Süd beklagt schleppende Umsetzung des GEIG. Dies gefährde den Ausbau der E-Mobilität in Deutschland.
22.02.2022

Neue Gebäude müssen für die Installation von Ladesäulen vorbereitet sein.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen im privaten Bereich voranbringen. Doch der Tüv Süd moniert, die Anforderungen seien auch ein Jahr nach Veröffentlichung des Gesetzes nicht im Markt angekommen. Das gefährde den Ausbau der E-Mobilität in Deutschland und könne hohe Folgekosten für Nachbesserungen verursachen.

Das GEIG gilt sowohl für Wohnhäuser als auch für Verwaltungsgebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen oder Museen. Es enthält Anforderungen an die Leitungsinfrastruktur und die Ladeinfrastruktur der Gebäude. Die Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche Vorrüstungen für die Verlegung von Elektro- und Datenleitungen und ausreichende Installationsräume für intelligente Mess- und Lademanagementsysteme.

Mindestzahl von vorgerüsteten Stellplätzen

„Das GEIG fordert sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen eine Mindestanzahl von Stellplätzen, die für die spätere Installation von Ladepunkten für E-Fahrzeuge vorgerüstet sind“, sagt Stefan Veit vom Tüv Süd. In bestimmten Bereichen müsse bereits jetzt eine Mindestanzahl von betriebsbereiten Ladepunkten installiert sein. Obwohl das GEIG vor knapp einem Jahr veröffentlicht wurde und keine Übergangsfristen enthält, seien die Anforderungen nicht im Markt angekommen.

Das seien Erkenntnisse aus baubegleitenden Qualitätscontrollings und Bauabnahmen. Die übernimmt der Tüv Süd im Auftrag von Bauherren, Investoren, Bauträgern und Eigentümern bei Neubauten und Renovierungen. Die Vorgaben des GEIG seien verbindlich und müssen umgesetzt werden. Missachtung könne zum „bösen Erwachen“ für Bauherren, Bauträger und Eigentümer führen, denn nachträgliche Installationen seien mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden. (wa)