Der neue Ladepark bei Wörth an der Donau bietet auch Autos mit Anhängern einen passenden Platz.

Der neue Ladepark bei Wörth an der Donau bietet auch Autos mit Anhängern einen passenden Platz.

Bild: © EnBW

Energiebranche und Landespolitik von Baden-Württemberg haben eine Branchenvereinbarung geschlossen. Es geht dabei um die Netzintegration von Ladeinfrastruktur.

Mithilfe der nun getroffenen Vereinba­rung sollen Verzögerungen und Hürden beim Ausbau der Ladeinfrastruktur abgebaut werden. Dazu gehören auch Maßnahmen, um Prozesse zum Netzanschluss zu verschlanken, zu standardisieren und zu digita­lisieren. Unterzeichnet haben der Verband für Energie- und Wasser­wirtschaft Baden-Württemberg (VfEW), der Verband kommunaler Unterneh­men – Landesgruppe Baden-Württemberg (VKU BW), Netze BW, EnBW sowie das Umwelt- und Energieministerium Baden-Württemberg.

Miteinander statt übereinander reden

Für Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker ist die Vereinba­rung ein wichtiges Bekenntnis zum Ausbau der Ladeinfrastruktur: „Für den Umstieg auf klimaschonende Elektromobilität benötigen wir eine angemessene Ladeinfrastruktur. Um diese weiter auszu­bauen, haben wir die Netz- und Ladeinfrastrukturbetreiber an einen Tisch zusammengebracht.“

Klaus Eder, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg, betonte: „Es ist besser, miteinander statt übereinander zu reden. Deshalb hilft die nun vorliegende Bran­chenvereinbarung, Hemmnisse beim Ausbau der Ladeinfrastruktur gemeinsam abzubauen.“

Wichtiger Schulterschluss

VfEW-Präsident Klaus Saiger hob hervor: „Mit der Branchenvereinbarung haben wir den wichtigen Schulterschluss zwischen Netzbetreiber und Ladeinfrastrukturbetreiber geschafft. Wir begrüßen diesen Schritt, weil mit der Optimierung der Prozesse der Ausbau der Infrastruktur schneller vorangetrieben werden kann. Ich bin überzeugt, dass von der Vereinfachung und klaren Regelung auch Stadtwerke profitieren können, die im ländlichen Raum in Ladepunkte und die entsprechenden Netze investieren.“

Zu den wichtigsten Inhalten der Branchenvereinbarung gehören:

  • Verständigung über Ziele, Rolle und Aufgaben der Netzbetreiber, Ladeinf­rastrukturbetreiber sowie der Politik für einen beschleunigten Aus- und Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
  • eine effizientere Zusammenarbeit und enger bilateraler Austausch zwi­schen Netz- und Ladeinfrastrukturbetreibern beispielsweise durch die Entwicklung und Abstimmung digitaler und standardisierter Antragsver­fahren,
  • transparente Bereitstellung von Informationen über den aktuellen Bear­beitungsprozess von Antragsverfahren für eine effiziente Projektabwick­lung und Planbarkeit von Inbetriebnahmen. (wa)
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