E-Mobilität

Jahresgebühr für Scooter-Verleiher war rechtswidrig

Die Firma Tier sollte in Köln für fünf Monate Sondernutzung den Preis fürs ganze Jahr zahlen. Das sei nicht verhältnismäßig, urteilt das Oberverwaltungsgericht.
15.05.2023

Städte dürfen von Scooter-Verleihern Sondernutzungsgebühren verlangen – diese müssen aber angemessen sein.

Im Streit der Stadt Köln mit mehreren Betreibern um die Nutzung von E-Scootern hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster eine erste Entscheidung getroffen. Demnach darf die Stadt von gewerblichen Verleihern zwar Sondernutzungsgebühren verlangen. Eine pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr bei einer nur fünfmonatigen Nutzung sei aber rechtswidrig, teilte das Gericht mit (Az: 11 B 96/23).

Die Firma Tier hatte für die Zeit vom 27. Juli bis Ende 2022 einen Antrag auf Nutzung gestellt. Daraufhin verschickte die Stadt einen Bescheid über 383 000 Euro für 3600 Fahrzeuge. Grundlage war die Satzung der Stadt mit einer Jahresgebühr - unabhängig von der Dauer.

Köln muss die Gebühr jetzt zurückzahlen

Das Verwaltungsgericht Köln hatte eine Klage der Firma noch abgewiesen. Dem schloss sich das OVG nicht an. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts im Eilverfahren sei die Höhe der Gebühr nicht verhältnismäßig. Damit muss die Stadt Köln die Gebühren jetzt an den Verleiher zurückzahlen.

Ob die Entscheidung Bestand hat, muss im noch anhängigen Klageverfahren entschieden werden. Neben Tier sind die Firmen VOI-Technology Germany, Bolt und Lime Bike in Berufung vor das OVG in Münster gezogen. Wann diese entschieden werden, ist noch offen. (dpa/wa)