E-Mobilität

Regierung will Regeln für E-Scooter ändern

Neue Verordnung bringt strengere Sicherheitsstandards, optische und akustische Blinker sowie höhere Bußgelder wie beim Radfahren.
08.10.2025

Die Regierung will E-Scooter nicht ausbremsen, aber einige Fehlentwicklungen wieder in die richtige Richtung lenken.

Von Jürgen Walk

Die Bundesregierung will die Regeln für E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge modernisieren. Ein entsprechender Entwurf wird derzeit beraten. Die bisherigen Vorschriften, die in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV geregelt sind, sollen an aktuelle Forschungsergebnisse angepasst werden. Ziel ist, die Sicherheit zu erhöhen, technische Standards zu aktualisieren und die Regeln für Nutzerinnen und Nutzer einfacher zu machen.

Wichtige Änderungen betreffen die Technik der Fahrzeuge. Einspurige E-Scooter müssen künftig Blinker haben, die optisch und akustisch funktionieren. Dreirädrige und größere Fahrzeuge müssen strengere Sicherheitsstandards einhalten, etwa zwei unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad, und zusätzliche Fahrtests. Batterien und Elektronik müssen bestimmten DIN-Normen entsprechen, und es wird eine Nassbremsprüfung vorgeschrieben, um die Sicherheit bei Regen zu verbessern.

Den Radlern gleichgestellt

Auch die allgemeinen Verkehrsregeln ändern sich. Die bisherigen Regeln aus der eKFV werden in die Straßenverkehrs-Ordnung übernommen. Damit gelten für die Scooter fast die gleichen Regeln wie für Radfahrer. E-Scooter dürfen Radwege und Fahrradstraßen nutzen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen sie prinzipiell parken, aber nur, wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Gewerbliche Vermietungen von ganzen Fahrzeugflotten auf öffentlichen Flächen werden ausdrücklich als nicht erlaubtes Parken eingeordnet.

Die Harmonisierung mit den Regeln des Radverkehrs soll auch die Arbeit der Straßenverkehrsbehörden erleichtern. Statt zusätzlicher Freigaben über spezielle Zusatzschilder sollen die Scooter künftig automatisch von den meisten Radverkehrszeichen erfasst werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Fläche bewusst für E-Scooter gesperrt bleiben soll, muss ein spezielles Verbotsschild angebracht werden. Um den Ländern und Kommunen die Prüfung der bestehenden Freigaben zu ermöglichen, tritt dieser Teil der Reform erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft.

Wer künftig gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen, die sich am Niveau von Fahrradverstößen orientieren. So kostet etwa das verbotene Befahren von Gehwegen 25 Euro, bei Behinderung oder Gefährdung steigt die Geldbuße entsprechend. Die unerlaubte Mitnahme von Personen wird künftig ebenfalls mit 25 Euro bestraft. Bislang kamen die Nutzenden eines E-Scooters bei solchen Verstößen deutlich günstiger weg.

Langfristig soll die Reform dazu beitragen, den Verkehr sicherer und umweltfreundlicher zu machen. E-Scooter sollen helfen, Autofahrten zu vermeiden und die Nutzung von Bus und Bahn zu fördern. Klarere Regeln und mehr Sicherheit sollen das Vertrauen der Menschen in diese Fahrzeuge stärken. Erste Änderungen könnten schon im nächsten Jahr gelten, andere folgen schrittweise.