Eine Anwendungsregel für das eichrechtskonforme Laden von Elektroautos hat der VDE - DKE herausgegeben – nach eigenen Angaben als erste Normungsorganisation weltweit. Mit der Regel VDE-AR-E 2418-3-100 „Elektromobilität – Messsysteme für Ladeeinrichtungen“ will die Organisation klare Anforderungen stellen, auf deren Basis die Industrie nun eichrechtskonforme Wechsel- und Gleichstrom-Ladeeinrichtungen entwickeln kann.
Einheitliche Verfahren
Außerdem werden einheitliche Verfahren zur Bewertung der Konformität möglich. Die Anwendungsregel legt Begriffe, Piktogramme, Konfigurationen, Anforderungen und Prüfungen fest und definiert Mindestanforderungen sowie Kriterien zur Bewertung von Messeinrichtungen.
„Autofahrer von Benzinern, Gas- oder Dieselfahrzeugen können beim Tanken sicher sein, dass sie genau so viel Kraftstoff tanken wie die Zapfsäule es anzeigt. Schließlich überprüft das Eichamt regelmäßig die Zapfsäulen“, erklärt Alexander Nollau, Abteilungsleiter Energy beim VDE - DKE. Anders sehe es für die Fahrer von Elektroautos aus.
Beim Laden wird später bezahlt
„Im Vergleich zum Tanken von Sprit findet der Ladevorgang beim Elektroauto in Abwesenheit des Verkäufers statt und die Bezahlung erfolgt meist zu einem späteren Zeitpunkt. Ich konnte mir bislang nicht sicher sein, ob der Betrag auf der Rechnung korrekt ist“, so Nollau.
Ziel der Normung war, das Laden eines Elektroautos an öffentlichen Säulen einfach und transparent für den Verbraucher zu gestalten. „Der Fahrer hält an, steckt das Kabel ein, die Identifikation und die Abrechnung erfolgen automatisch und eichrechtskonform“ erklärt Nollau den Ansatz.
Die Organisation habe sich deshalb mit allen interessierten Kreisen zusammengesetzt und eine Anwendungsregel erstellt, die von Herstellern, Zertifizierungsstellen und den Eichbehörden gleichermaßen verwendet werden könne. (wa)



