Am Sonntag wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. In den aktuellen Umfragen liegt die AfD vorn. Ihr Regierungsprogramm sieht vor, die Energiewende im Land zu beenden, den Kohleausstieg zu stoppen und neue Gaskraftwerke zu unterstützen. Zugleich verspricht die Partei den Kommunen eine bessere Finanzausstattung und mehr Selbstverwaltung.
Für Stadtwerke enthält das Programm allerdings eine gegenläufige Botschaft: Kommunale Unternehmen sollen sich auf die örtliche Daseinsvorsorge beschränken. Beteiligungen an Windkraft- und Photovoltaikprojekten ohne "unmittelbaren örtlichen Versorgungsbezug" sollen unzulässig sein.
Unter einer Landesregierung mit möglicher Beteiligung der AfD stellt sich für die kommunale Wirtschaft daher die Frage, wie weit sich dieser Kurs praktisch auswirken könnte. Relevant wären insbesondere Landesplanung, Genehmigungen, Förderprogramme und die Regeln für kommunale Unternehmen.
Das Land kann die Energiewende nicht allein abschaffen
Die zentralen energiewirtschaftlichen Leitplanken liegen vielfach beim Bund und bei der Europäischen Union. Das gilt auch für zentrale Regelungen der Energiepolitik wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
"Ein Bundesland kann keinen abweichenden Energiemix gesetzlich festschreiben oder bestimmte Energieträger auf Landesebene verbindlich bevorzugen oder ausschließen", erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Über den Bundesrat werden die Bundesländer an Gesetzen beteiligt, so auch Sachsen-Anhalt. Stoppen kann ein Bundesland allein kein Gesetz.“
Handlungsspielraum besteht nach Einschätzung des BDEW dennoch: bei Landesplanung, Flächenausweisung, Genehmigungen, Verwaltungspraxis und eigenen Förderprogrammen. "Landesregierungen können die Energiewende allerdings in ihrem Kompetenzbereich beschleunigen oder bremsen", so Andreae.
Eine Landesregierung könnte die Energiewende damit jedoch nicht vollständig beenden. Genau darin liegt der praktische Hebel des Programms.
Der stärkste Einschnitt steht im Kommunalkapitel
Die für Stadtwerke folgenreichste Passage steht nicht im Kapitel zur Energiepolitik, sondern im Abschnitt "Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform". Dort heißt es, die Kommunalverwaltungen im Land seien gesetzlich auf die örtliche Daseinsvorsorge zu beschränken.
Zulässig sein sollen Tätigkeiten und Beteiligungen, die unmittelbar Versorgungsaufgaben für die Bürger erfüllen – insbesondere in den Bereichen Wasser, Abwasser, Wärme, Energie und öffentlicher Verkehr. Unzulässig sollen dagegen Beteiligungen oder Gesellschaftsgründungen sein, die der Gewinnerzielung, Kapitalanlage oder Projektentwicklung dienen. Das soll ausdrücklich auch für Windkraft- und Photovoltaikprojekte ohne "unmittelbaren örtlichen Versorgungsbezug" gelten.
Für Stadtwerke wäre damit die Auslegung dieses Begriffs zentral. Das Programm beantwortet nicht, wann ein Projekt noch der örtlichen Versorgung dient und wann es bereits als Kapitalanlage oder Projektentwicklung gilt. Offen bleibt damit auch, wie Beteiligungen an überregionalen Windparks, Photovoltaikanlagen, Wasserstoffprojekten, Netzen oder gemeinsamen Erzeugungsgesellschaften einzuordnen wären.
Keine "goldenen Zügel" mehr
Die AfD formuliert an anderer Stelle das Ziel, den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum zu geben. Landes- und Bundesbehörden sollten den Gemeinden keine "goldenen Zügel" mehr anlegen. Gleichzeitig würde eine gesetzliche Beschränkung kommunaler Wirtschaftstätigkeit den Handlungsrahmen kommunaler Unternehmen enger ziehen.
Für die Praxis entsteht daraus eine offene Rechtsfrage: Gilt eine Beteiligung an einem überregionalen Projekt als unzulässige Kapitalanlage – oder als Beitrag zur Versorgungssicherheit vor Ort? Gerade Stadtwerke organisieren Erzeugung, Netze und Beschaffung häufig in Kooperationen, die nicht an der Gemeindegrenze enden.
Welche Bedeutung diese Abgrenzung für die Praxis hätte, lässt sich am Programm allein nicht ablesen. Der BDEW verweist darauf, dass für die weitere Transformation des Energiesystems "erhebliche Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen" erforderlich seien.
Claudia Kemfert sagt es deutlich: "Eine Abkehr von erneuerbaren Energien wäre für Sachsen-Anhalt ein politischer Kurzschluss." Sie leitet seit April 2004 die Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und ist Professorin für Energiewirtschaft und Energiepolitik an der Leuphana Universität Lüneburg. Nach ihrer Einschätzung könnten ein Ausbaustopp und eine Abkehr von erneuerbaren Energien Investoren verunsichern und Investitionen, Arbeitsplätze sowie regionale Wertschöpfung kosten. Damit würde die Frage des "unmittelbaren örtlichen Versorgungsbezugs" nicht nur die kommunale Organisationshoheit berühren, sondern auch die Planungssicherheit für laufende und künftige Projekte.
Förderstopp als indirekter Hebel
Auch ohne einen formellen Ausbaustopp könnte eine Landesregierung den energiepolitischen Kurs verändern. Das Programm fordert, Subventionen für erneuerbare Energien zu beenden und den Einspeisevorrang abzuschaffen. Die Wasserstoffstrategie des Landes soll beendet werden. Außerdem sollen Förderungen für E-Autos und Ladeinfrastruktur entfallen.
Das Programm fordert zudem die Abschaffung des Wärmeplanungsgesetzes und des Gebäudeenergiegesetzes. Für Kommunen und Stadtwerke wäre insbesondere offen, was mit bereits beschlossenen Wärmeplanungen, laufenden Verfahren und begonnenen Investitionen geschieht.
Kostenrisiken bei der Versorgung?
Gerade bei der Wärmeversorgung sieht Kemfert Kostenrisiken: Ein Festhalten an Gas könne die Kostenrisiken für Haushalte und Kommunen erhöhen. Zugleich seien für die weitere Transformation des Energiesystems erhebliche Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen nötig, erklärt der BDEW. Für kommunale Wärmeplanung und den Ausbau von Wärmenetzen stellt sich damit die Frage, ob eine mögliche politische Kehrtwende die Planungs- und Investitionssicherheit beeinträchtigen würde.
Die Landesenergieagentur in Sachsen-Anhalt, LENA, soll geschlossen werden, wenn es nach der AfD gehen würde. Das Programm nennt für den Zeitraum 2023 bis 2026 eine Finanzierung von 10 Millionen Euro. Im Zusammenhang mit der Wasserstoffstrategie werden unter anderem 54 Millionen Euro für den Netzausbau und ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 100.000 Euro genannt.
Dabei seien gerade für die Energiewirtschaft "erhebliche Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen" erforderlich, so Andreae.
Kemfert: Ausbaustopp würde Investitionen abschrecken
Kemfert bewertet den energiepolitischen Kurs der AfD deutlich kritischer. Die Forderung, erneuerbare Energien auszubremsen und fossile Kraftwerke sowie Kernenergie zu stärken, sei "rückwärtsgewandt und ökonomisch riskant".
Ein Ausbaustopp bei Wind und Solar würde Strom nach ihrer Einschätzung mittelfristig nicht günstiger machen. Wind- und Solarenergie gehörten zu den günstigsten Erzeugungsformen. "Kernenergie ist keine realistische Lösung: Neue Kraftwerke wären teuer, kämen zu spät und würden aktuelle Preis- und Versorgungsprobleme nicht lösen", sagt Kemfert. Für die Versorgungssicherheit brauche es aus ihrer Sicht zusätzlich dezentrale Netze, Speicher, Digitalisierung und flexible Reservekapazitäten.
Auch die Standortpolitik ist Teil dieser Bewertung. Energieintensive Zukunftsindustrien benötigten verlässlich verfügbaren und günstigen erneuerbaren Strom, erklärt Kemfert. "Das würde Sachsen-Anhalt Investitionen, Arbeitsplätze, kommunale Einnahmen und günstigen erneuerbaren Strom kosten", sagt sie mit Blick auf den AfD-Kurs. Für die Wärmeversorgung sieht sie bei einem Festhalten an Gas zusätzliche Kostenrisiken für Haushalte und Kommunen.
In einem Punkt stimmen BDEW und Kemfert überein: Eine Landesregierung kann die Energiewende nicht allein abschaffen, ihre Politik kann aber Investitionen erleichtern oder erschweren.
Mehr Geld für Kommunen – aber mit offenen Finanzierungsfragen
Die AfD verspricht den Kommunen eine verbindliche Mindestfinanzausstattung, ein Sonderprogramm zum Abbau alter Kassenkredite und höhere, stärker ungebundene Schlüsselzuweisungen. Dafür soll das Finanzausgleichsgesetz (FAG) reformiert werden. Außerdem soll das Konnexitätsprinzip konsequent gelten: Wer Aufgaben überträgt, solle diese nach Auffassung der AfD auch bezahlen.
Das Programm verbindet diese Zusagen allerdings mit Maßnahmen, die kommunale Einnahmen beschränken oder Förderstrukturen verändern könnten. Die Grunderwerbsteuer soll von 5 auf 2,5 Prozent sinken. Kommunen sollen keine Verpackungssteuer erheben dürfen; außerdem wird die Abschaffung von Bagatellsteuern empfohlen.
Wie die höhere kommunale Finanzausstattung bei gleichzeitigen Steuersenkungen, Einnahmebeschränkungen und dem Abbau zweckgebundener Förderprogramme gegenfinanziert werden soll, beziffert das Programm nicht.
Für die Kommunen ist daher nicht nur die Höhe zusätzlicher Zuweisungen entscheidend. Relevant ist auch, ob sie dauerhaft frei verfügbar sind, welche Aufgaben das Land künftig finanziert und welche Förderungen entfallen. Das Programm selbst nennt für 2023 ein Minus von 6,8 Milliarden Euro in den kommunalen Haushalten – bezogen auf die Kommunen bundesweit.
Was für Stadtwerke jetzt entscheidend ist
Für die kommunale Wirtschaft bündelt sich die Brisanz des Programms an drei Punkten: Erstens kann Sachsen-Anhalt die bundesrechtlichen Grundlagen der Energiewende nicht allein abschaffen, aber über Planung, Genehmigungen und Förderungen erheblichen Einfluss auf ihre Umsetzung nehmen. Zweitens könnte die geplante Beschränkung kommunaler Unternehmen auf die örtliche Daseinsvorsorge bestehende Beteiligungs- und Kooperationsmodelle berühren. Drittens bleibt offen, wie die versprochene finanzielle Stärkung der Kommunen finanziert und rechtlich abgesichert werden soll.