Nachdem die Bundesregierung am Mittwoch nach monatelangen Verhandlungen das Gesetz, das den Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle schon von diesem Jahr an regelt, auf dem Weg gebracht hat, sieht Altmaier die Basis für einen geordneten Rückzug aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 geschaffen. Der über 200 Seiten starke Gesetzesentwurf stelle einen "Durchbruch für deutlich mehr Klimaschutz" dar. "Vor allem aber schaffen wir gleichzeitig Perspektiven für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung auf der Basis von hocheffizienten Gaskraftwerken, die den Übergang in eine treibhausgasneutrale Energieversorgung ermöglichen", erklärte der CDU-Politiker.
Kritik des Stadtwerke-Lagers an zu geringen Anreizen für einen Brennstoffwechsel von Kohle und Gas für die Wärmeversorgung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und der Forderung nach einem höheren Kohleersatzbonus konterte Altmaier in der Bundespressekonferenz gelassen: "Wir sind der Meinung, dass wir ein interessantes Angebot gemacht haben", sagte der Ressortchef.
„Im parlamentarischen Verfahren dringend nachsteuern“
Der VKU, der in der vergangenen Woche im Rahmen der Verbändeanhörung zum Kohleausstiegsgesetz Kritik am Gesetzentwurf vor allem in Hinblick auf die Ausschreibungsbedingungen zur Reduzierung der Steinkohle und der Weiterentwicklung der KWK-Förderung geäußert hatte, bekräftige am Mittwoch seine Position. Der beschlossene Kabinettsentwurf sei eher noch negativer ausgefallen als der Entwurf zuvor. Denn der jetzt im Gesetz enthaltende Höchstpreis und eine weitere Erhöhung der Ausschreibungsmenge in der Anfangsphase führten zu einer Verschärfung der Probleme beim Steinkohleausstieg und bei der Wärmewende. Die Bundesregierung habe die Chance verpasst, die dringend notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente Wärmewende in den Kommunen zu schaffen, erklärte der stv. VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels
Der Gesetzentwurf sehe bei den Ausschreibungen für Steinkohlekraftwerke neben einem viel zu niedrigen Höchstpreis eine unangemessen hohe Degression vor. Der Höchstpreis sinke innerhalb von sechs Jahren um über 70 Prozent ab. In Kombination mit dem ab 2027 möglichem Ordnungsrecht bestehe für Steinkohlekraftwerksbetreiber, die keinen Zuschlag in den ersten Ausschreibungsrunden erhalten können, die Gefahr, nahezu oder vollständig entschädigungslos enteignet zu werden.
"Für politisch gewollte Investitionen bestraft"
Besonders kommunale Kraftwerke, die Strom und Wärme erzeugen (KWK), werden laut VKU davon betroffen sein, ihnen fehlten durch den absehbaren Eingriff in ihr Eigentum die Mittel und vor allem die Zeit für klimafreundliche Ersatzmaßnahmen. "Das Resultat: Viele Stadtwerke müssten kurzfristig auf ineffiziente und emissionsintensive Ersatzmaßnahmen zurückgreifen. Hier muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgesteuert werden", erklärte Wübbels.
Heftige Kritik übte auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Kohleausstieg müsse für alle Betroffenen und gerade auch für die Stadtwerke tragbar sein. Der Entwurf stelle eine "massive Diskriminierung für die Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken dar", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die geplanten Höchstpreise der vorgesehenen Ausschreibungen würden für die Kraftwerksbetreiber - zumeist Stadtwerke - erhebliche Verluste bedeuten. Diese Unternehmen hätten hohe Investitionssummen in den - damals auch von der Politik geforderten - Bau der Kraftwerke gesteckt. Jetzt würden sie für diese seinerzeit auch politisch gewollten Investitionen bestraft.
Steag und Trianel sehen massive Benachteiligung
Von der kommunalen Kraftwerksbetreiberseite meldeten sich die Essener Steag und die Aachener Trianel zu Wort. "Wir halten das für eine krasse Ungleichbehandlung gegenüber der Braunkohle", sagte ein Steag-Sprecher am Mittwoch. Steag setze darauf, "dass es im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen gibt". Die Steag betreibt Steinkohlekraftwerke in Bergkamen, Herne und Walsum sowie an der Saar.
Auch der Stadtwerkeverbund Trianel aus Aachen sieht in den Plänen der Bundesregierung "eine deutliche Benachteiligung der Steinkohle", wie eine Sprecherin sagte. Trianel betreibt das 2013 ans Netz gegangenes Steinkohlekraftwerk in Lünen mit einer Leistung von 750 Megawatt. Bei einem so jungen Kraftwerk, das normalerweise 40 Jahre laufe, gebe es keine Chance, die Investitionen von 1,4 Milliarden Euro wieder hereinzuholen, sagte die Sprecherin.
Wer früh vom Netz geht, kann mehr bekommen
Der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Betreiber von Steinkohlekraftwerken darauf bewerben können, Anlagen gegen Entschädigung abzuschalten. Wer früh vom Netz geht, kann mehr bekommen - in diesem Jahr maximal 165.000 Euro pro Megawatt, dann jedes Jahr weniger und 2026 nur noch 49.000 Euro. Das Ziel ist, möglichst viele Treibhausgase für möglichst wenig Entschädigung einzusparen. Ab 2027 soll dann über das Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet werden können.
Für die Braunkohle ist dagegen ein fester Abschaltpfad bis 2038 vorgesehen. Die Betreiber erhalten eine Entschädigung von 4,35 Milliarden Euro, von denen 2,6 Milliarden Euro an RWE gehen sollen. RWE wird den ersten Braunkohleblock noch in diesem Jahr vom Netz nehmen. (hil/dpa)
