Klarheit bei der Wärmewende – das wünscht sich die Branche schon lange. Das wünscht sich auch Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wassertwirtschaft (BDEW). Mehr Klarheit wollen Union und SPD in den kommenden Tagen schaffen. Doch wie steht der BDEW zu den konkreten Vorhaben der Koalition? Ein Interview über das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Zukunft von Gasheizungen und das angekündigte Gesetz für Wärmenetze.
Frau Andreae, die Wärmewirtschaft steht vor entscheidenden Tagen. Gaspaket und Gebäudemodernisierungsgesetz könnten bald abgeschlossen werden, dazu will das Bundeswirtschaftsministerium Eckpunkte zu einem neuen Wärmenetzgesetz vorstellen. Was ist Ihnen am wichtigsten?
Dass wir Klarheit bekommen. Wir haben im Gebäudebestand eine Menge sehr, sehr alter Heizungen, die ausgetauscht werden müssten. Doch solange im Wärmemarkt noch so viel Unsicherheit herrscht, sagen sich viele: Na, dann mache ich erst einmal gar nichts. Wir müssen raus aus diesem Attentismus.
Aber schafft das Gebäudemodernisierungsgesetz wirklich so viel mehr Klarheit?
Wir sagen: Es ist der Korken auf der Flasche. Jetzt da das Gesetz vor dem Abschluss steht, können wir uns all den Wärmevorhaben widmen, die wir ebenfalls brauchen: der Modernisierung der Wärmelieferverordnung und AVB Fernwärmeverordnung, einer großen Novelle des Wärmeplanungsgesetzes, der Verlängerung des KWK-Gesetzes, der Sicherung und Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Zudem braucht es Klarheit im Hinblick auf die geplante Grüngasquote.
Aber hilft das Gebäudemodernisierungsgesetz selbst bei der Wärmewende oder verzögert es die Wärmewende am Ende nicht eher?
Wir sehen Licht und Schatten. Gut finden wir beispielsweise, dass der Paragraf 71 mit all seinen kleinteiligen Regelungen gestrichen wurde. Dieser war auch uns ein Dorn im Auge. Gewundert hat uns, dass auch der Paragraf 72 gekippt wurde, also das Verbot für Heizungen, die mindestens 30 Jahre in Betrieb waren. Das war eigentlich eine etablierte Regelung, die so schon vor der letzten von der Ampel-Koalition beschlossenen Novelle im Gesetz stand. Gerade alte Ölheizungen zählen zu den größten CO2-Schleudern, die wir im Wärmemarkt haben. Unsere größte Kritik ist aber, dass Versorger gezwungen sein könnten, Mehrfachinfrastrukturen vorhalten zu müssen. Das würde zum Beispiel passieren, wenn sich Einwohner in der gleichen Straße mal für Fernwärme und mal für neue Gasheizungen entscheiden.
Die Wahlfreiheit des Einzelnen hat Grenzen, wenn sie volkswirtschaftlich unklug ist und auch auf die Kunden selbst zurückfällt.
Sie sehen also die Wahlfreiheit jedes Einzelnen kritisch.
Nein, ich teile, dass diese ein hohes Gut ist. Aber die Wahlfreiheit des Einzelnen hat Grenzen, wenn sie volkswirtschaftlich unklug ist und auch auf die Kunden selbst zurückfällt. Denn was passiert, wenn wir Mehrfachinfrastrukturen aufrechterhalten? Dann werden Netzkosten für Gas oder Fernwärme auf weniger Kunden verteilt. Entsprechend teurer wird die Wärme für jeden Einzelnen.
Wie sehr schadet das Wiederbeleben der Option Gasheizung über Biotreppe und Grüngasquote eigentlich Fernwärmeplänen Ihrer Mitgliedsunternehmen? Gerät der Fernwärmeausbau ins Stocken?
Das will ich noch nicht beschwören. Aber es scheint so zu sein, dass es eine Unsicherheit beim Fernwärmeausbau gibt. Die Wärmenetzbetreiber merken, dass auch für ihre potentiellen Kunden die Gasheizung wieder eine Option wird. Umso wichtiger ist es nun, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Gas und Fernwärme zu schaffen. Die entscheidende Frage ist deshalb: Wann werden endlich die Wärmelieferverordnung und die AVBFernwärmeV reformiert und wie geht es weiter mit der Finanzierung der Wärmenetze? Wir müssen sicherstellen, dass Wärmenetze nach wie vor wirtschaftlich betrieben werden können. Außerdem ist die kommunale Wärmeplanung zentral. Sie muss Transparenz und Klarheit für alle Beteiligten schaffen und künftig auch die Transformation der Gasnetze mitberücksichtigen. Deshalb fordern wir hierzu im Herbst eine große Novelle.
Welche Zukunft haben Gasheizungen noch im deutschen Wärmemarkt?
Der Fokus liegt im Raumwärmemarkt auf der Wärmepumpe und dem Wärmenetzausbau. Unabhängig davon werden im ländlichen Raum grüne Gase sicher eine Rolle spielen. Biotreppe und Grüngasquote dürfen aber nicht dazu führen, dass sich der Fernwärmeausbau verzögert. Außerdem brauchen wir eine Biomassestrategie. Klar ist aber schon jetzt: Nicht jede Gasheizung kann perspektivisch mit Biomethan versorgt werden. Gasheizungen sind also ein Weg. Der Weg sollte aber nicht sein: Wir retten jetzt auf Teufel komm raus alle Gasheizungen.
Dem Wirtschaftsministerium ist es gelungen, alle relevanten Stakeholder und Ministerien zu einem Dialog zusammenzubringen. Der Austausch war sehr, sehr gut.
Was können wir vom neuen Wärmenetzgesetz des Bundeswirtschaftsministeriums erwarten?
Zunächst möchte ich das Bundeswirtschaftsministerium ausdrücklich loben. Ihm ist es gelungen, alle relevanten Stakeholder und Ministerien zu einem Dialog zusammenzubringen. Der Austausch war sehr, sehr gut. Jetzt sind wir gespannt, welche Eckpunkte das Bundeswirtschaftsministerium vorlegen wird.
Was steht ganz oben auf Ihrem Wunschzettel?
Wir wünschen uns, dass das Kostenneutralitätsgebot in der Wärmelieferverordnung so überarbeitet wird, dass Fernwärme gegenüber anderen Optionen nicht mehr benachteiligt wird. Wir wünschen uns außerdem eine Weiterentwicklung der AVBFernwärmeV, in deren Rahmen Investitionen in eine moderne und erneuerbare Wärmeversorgung angemessen über Entgelte finanziert werden können. Das sind alles Sachen, die jetzt angepackt werden müssen.
Wie begeistert sind Sie über die Fernwärme-Preistransparenzplattform, die das Ministerium für alle Versorger verpflichtend machen will?
Verpflichtung ist nie schön. Außerdem stellt sich die Frage, welche Parameter gezeigt werden. Es besteht in der Fernwärme immer die Gefahr, dass am Ende Äpfel mit Birnen verglichen werden. Das Gute ist: Wir sind als Branchenverband ja schon losgezogen und haben zusammen mit dem VKU und dem AGFW eine Fernwärme-Preistransparenzplattform aufgesetzt, die inzwischen rund die Hälfte des gesamten Wärmeabsatzes abbildet. Wenn es nun die Verpflichtung braucht, um im Gegenzug Verbesserungen bei der Wärmelieferverordnung oder der Kostenweitergabe zu bekommen, dann stellen wir uns da nicht in den Weg. Zumal es fair gegenüber allen Beteiligten wäre.
Wie sieht es mit der Stärkung der Preisaufsicht aus, die Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag festgehalten haben?
Wir haben nicht jahrelang an einer Preistransparenzplattform gearbeitet, um dann eine Preisaufsicht samt Preisdeckel zu bekommen. Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, warum Fernwärmepreise in den Regionen unterschiedlich sind. Ein Preisdeckel würde dem nicht gerecht werden.
Auch eine Schlichtungsstelle soll eingerichtet werden.
Da haben wir schon im Strom- und Gasmarkt viel Erfahrung gesammelt. Allerdings sehen wir keinen Grund, warum wir eine neue Schlichtungsstelle für Wärme brauchen. Wir wollen an der Universalschlichtungsstelle beim Bund festhalten, die schon heute Expertise im Fernwärmebereich hat.
Bleibt das Dauerthema Verlängerung des KWK-Gesetzes…
…das mich tatsächlich seit meinem Amtsantritt durchgehend begleitet. Es erstaunt mich immer wieder, wie wenig Augenmerk auf eine solch effiziente Technologie gelegt wird, die Wärme und Strom produzieren kann und dann auch noch flexibel einsetzbar ist. Rund 56 Gigawatt des deutschen Kraftwerksparks verfügen über eine Nutzwärmeauskopplung und machen damit zwei Drittel der steuerbaren Stromerzeugungskapazitäten aus. Es wäre wirklich wichtig, hier endlich Planungssicherheit zu bekommen. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof der Auffassung der ersten Instanz folgt und die KWK-Förderung nicht als staatliche Beihilfe einstuft. Dann wäre der Weg frei für eine echte Novelle im zweiten Halbjahr.
Aber beißt sich eine Verlängerung des KWK-Gesetzes nicht mit dem geplanten deutschen Kapazitätsmarkt, wo KWK-Anlagen ebenfalls mitbieten sollen?
Das haben wir uns auch gefragt und eine Studie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war: Ein künftiger Kapazitätsmarkt kann für Kraft-Wärme-Kopplung zwar zusätzliche Erlöse schaffen, die heutige KWKG-Förderung aber nicht vollständig ersetzen. Wir brauchen also weiterhin zwei Systeme. Entscheidend ist, beide sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Ich fände es sehr schwierig, wenn jetzt eine Klagewelle durch das Land schwappt und neue Unsicherheiten schafft.
Kommen wir zum Abschluss noch einmal zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Umweltverbände haben bereits angekündigt, gerichtlich gegen das Gesetz vorzugehen. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir in ein paar Jahren vor den Scherben der aktuellen Wärmepolitik stehen?
Eine Glaskugel haben wir nicht. Am Ende ist aber völlig klar: Die Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz müssen so sorgsam ausgestaltet sein, dass sie klimapolitischen Zielen genügen. Die Verzahnung mit dem Klimaschutzgesetz, das für 2045 die Klimaneutralität vorschreibt, steht im Gesetz. Damit ist eine Grundanforderung erst einmal erfüllt. Mir macht aber etwas anderes Sorgen.
Nämlich?
Wir haben erlebt, wie sehr das Thema Gebäudewärme Menschen verunsichern und aufbringen kann. Das Thema ist dazu geeignet, populistisch ausgeschlachtet zu werden. Ich fände es sehr schwierig, wenn jetzt eine Klagewelle durch das Land schwappt und neue Unsicherheiten schafft. Wir werden das Gesetz sicher noch nachschärfen müssen. Das ist bei Gesetzen oft so. Aber jetzt mal zu starten und ein bisschen Ruhe zu bekommen, wäre durchaus sinnvoll.