Deutschland

B.KWK begrüßt Verbesserungen für Kraft-Wärme-Kopplung

Aus Sicht des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung bringt das heute beschlossene Kohleausstiegsgesetz mit dem geänderten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Verbesserungen für die KWK. Der VIK sieht dies kritischer und hält den Vertrauensschutz für gefährdet.
03.07.2020

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung begrüßt die Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes. Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft bewertet dies kritischer.

"Im Ergebnis hat sich die Arbeit des B.KWK der vergangenen Monate für eine zukunftsgerichtete Ausgestaltung des KWKG gelohnt, " unterstreicht Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK). In sieht in mehreren Punkten Verbesserungen für die KWK.

So begrüßt Stahl, dass in der neuen Fassung des KWKG die Förderlaufzeit für Anlagen, die bis dahin in Dauerbetrieb genommen wurden oder über einen Zuschlag der KWK-Ausschreibung verfügen bis zum 31. Dezember 2029 gilt. Zudem wurde der Förderdeckel von 1,5 Milliarden Euro auf 1,8 Milliarden Euro pro Kalenderjahr erhöht.

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