Ab Juli übernimmt Deutschland den Vorsitz für die EU-Ratspräsidentschaft. Ein Branchenbündnis aus Energieversorgern, Stadtwerken, Netzbetreibern und Direktvermarktern will, dass sich die Bundesregierung für eine ambitionierte, einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung einsetzt.
Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft soll Deutschland dieses Thema entscheidungsreif vorantreiben. Allein in Deutschland ließen sich rund 200 Mio. Tonnen CO2-Emissionen einsparen. Dies entspräche zwei Dritteln der von der Bundesregierung für 2030 anvisierten Verringerung um 55 Prozent der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990.
Die Partner
Zu dem Branchenbündnis gehören Badenova, die EWS Elektrizitätswerke Schönau, die Stadtwerke Schwäbisch Hall, die Stadtwerke Müllheimstaufen, Naturstrom, LichtBlick, Energy2market und EGT. Ein einheitlicher CO2-Preis befördere die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr, beschleunige den Einsatz erneuerbarer Energien und könne helfen, Fehlanreize staatlich induzierter Preisbestandteile im Energiebereich zu beseitigen, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben.
Wichtige Voraussetzung für eine einheitliche CO2-Bepreisung sei im nächsten Schritt ein CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-Emissionshandel (EU-EHS). Die Bundesregierung hatte sich bereits mit dem Klimaschutzprogramm 2030 für CO2-Mindestpreise in Europa ausgesprochen. Die Initiative von Bundeskanzlerin Merkel und Staatspräsident Macron zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Corona-Krise wirbt auch für einen CO2-Mindestpreis. EU-Staaten wie die Niederlande, Schweden und Dänemark stehen diesem ebenfalls positiv gegenüber.
Der Weg zum Ziel
Neben einem CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-EHS sei nun eine europaweite einheitliche CO2-Bepreisung erforderlich, so das Branchenbündnis. Nur mit einem auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsektor und einem Level Playing Field für strombasierte Lösungen lassen sich die fossil geprägten Sektoren Wärme und Verkehr dekarbonisieren.
Angesichts möglicher Verzögerungen bei der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und einem EU-weiten Handelssystem wäre eine Änderung der Energiesteuersätze im Rahmen nationaler Steuergesetze oder der EU-Energiesteuerrichtlinie der unbürokratischere, rechtssicherere und schnellere Weg zur Umsetzung einer einheitlichen, sektorübergreifenden CO2-Bepreisung, meinen die Branchenvertreter.
Voraussetzung für Sektorenkoppelung
Die durch den CO2-Preis erzeugten Mehreinnahmen sollten nach Auffassung des Bündnisses zur vollständigen Kompensation der auf den Strompreis erhobenen Steuern und Abgaben in Deutschland, insbesondere der EEG-Umlage und der Stromsteuer, verwendet werden. So könne die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr erleichtert und das CO2-Preissignal bei Endverbrauchern sichtbar gemacht werden.
Zwar habe die Bundesregierung erkannt, dass die Nutzung von Sektorenkopplungstechnologien durch einen hohen Strompreis verhindert wird und in diesem Kontext eine Deckelung der EEG-Umlage beschlossen. Allerdings entfacht diese keine hinreichende Lenkungswirkung zugunsten emissionsarmer Energieträger, sondern bekämpft lediglich das Symptom und nicht die Ursache einer steigenden EEG-Umlage.
Nächste Phase der Energiewende
Denn nur durch eine stärkere Ausrichtung der Energiesteuern und Umlagen an der Emissionsintensität der eingesetzten Energieträger über sektorübergreifende CO2-Preise könne eine nachhaltige Entlastung des EEG-Umlagekontos erreicht werden. Ebenso würde diese Reform des Systems der Abgaben und Umlagen mit bürokratischen Vereinfachungen einhergehen, die vor allem die mittelständischen Unternehmen entlastet.
Kurt Kretschmer, zuständig für Energiepolitik bei Energy2market: „Die Dekarbonisierung der Sektoren Wärme und Verkehr ist keine technologische, sondern eine regulatorische Herausforderung. Nur durch eine Vereinheitlichung von Rahmenbedingungen können grüne Technologien, die ihre CO2-mindernde Wirkung bereits auf dem Strommarkt bewiesen haben, auch Wirkung auf andere Sektoren entfalten und damit die nächste Phase der Energiewende einleiten! Ein europaweit einheitlicher CO2-Preis ist dafür eine wesentliche Voraussetzung!“
Besser als staatliche Verbote
Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender von Naturstrom: „Eine faire Bepreisung der Nutzung fossiler Energien und der damit verbundenen Belastung für das Klima ist in marktwirtschaftlichen Systemen der richtige Weg und um vieles besser als staatliche Verbote. Da es um die Wirkung für das Klima geht und nicht um Förderung oder Bestrafung einzelner Wirtschaftssektoren, macht es Sinn, dass der Ausstoß von klimaschädlichen Gasen, gleich aus welchem Grunde, mit denselben Maßstäben gemessen wird. Es müssen also gleiche Preise für die Umweltnutzung für alle Nutzer und Verschmutzer gelten.“
Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von LichtBlick: „Sauberer Ökostrom muss auch im Verkehr und Wärmesektor eingesetzt werden. Benzin, Diesel, Öl und Gas müssen deshalb einen CO2-Preis bezahlen, um die Klimaschutzpotenziale von Ökostrom voll erschließen zu können.“
CO2-Bepreisung nach dem Versacherprinzip
Mathias Nikolay, Vorstand der Badenova: „Wir als Badenova sprechen uns schon seit Jahren für eine CO2-Bepreisung aus, die sich am Verursacherprinzip ausrichtet. Die jüngste Initiative auf europäischer Ebene zeigt uns nur, wie richtig und notwendig ein solches Instrument wäre.“
Sebastian Sladek, Vorstandsmitglied der EWS Elektrizitätswerke Schönau: „Die Erreichung der Klimaschutzziele wird nur mit einem ambitionierten, effektiven und sektorübergreifenden CO2-Preissignal gelingen. Daher muss die Bundesregierung ihre Aktivitäten auf nationaler Ebene ausbauen und sich insbesondere in den kommenden Monaten verstärkt auf europäischer Ebene für eine nachhaltige CO2-Bepreisung einsetzen.“ (hp)



