"Wir werden in wesentlich kürzeren Abständen Planungen überarbeiten, überprüfen und adaptieren müssen", sagt Jörg Steinbach, brandenburgischer Wirtschafts- und Energieminister, im Hinblick auf die Energiepolitik und die Energiestrategie.

"Wir werden in wesentlich kürzeren Abständen Planungen überarbeiten, überprüfen und adaptieren müssen", sagt Jörg Steinbach, brandenburgischer Wirtschafts- und Energieminister, im Hinblick auf die Energiepolitik und die Energiestrategie.

Bild: © Krisitin Baumert

Mit „Wasserstoff/Speicher Brandenburg“, dem Programm zur Förderung von Wasserstoffprojekten und Speichervorhaben, steht das dritte Energieförderprogramm des Brandenburger Wirtschaftsministeriums zur Verfügung. Unterstützt werden Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff, die Errichtung und Umrüstung von Transport-, Verteilungs- und Speicherinfrastrukturen für erneuerbaren Wasserstoff und Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von Strom sowie der Nutzung der gespeicherten Energie in Kombination mit der entsprechenden Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien.

Insgesamt stehen rund 81 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Finanzierung des mehrjährigen Programms zur Verfügung. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Interessante Projekte

„Das Förderprogramm Wasserstoff/Speicher Brandenburg geht zum richtigen Zeitpunkt an den Start“, sagt Energieminister Jörg Steinbach. In den vergangenen Wochen und Monaten seien in Brandenburg interessante Wasserstoffprojekte initiiert worden. „Mit der Möglichkeit der finanziellen Unterstützung des Landes erhöhen sich die Chancen, dass einige dieser Projekte auch wirklich umgesetzt werden können“, erklärt der Minister.

Fördernehmer sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung. Gefördert werden können Vorhaben, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 200.000 Euro betragen. (amo)

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