Projektentwickler müssen sich nun in Brandenburg mit einem neuen Windkrafterlass auseinandersetzen.

Projektentwickler müssen sich nun in Brandenburg mit einem neuen Windkrafterlass auseinandersetzen.

Bild: © Petra Bork/Pixelio

Das Land Brandenburg hat einen neuen Windkrafterlass entwickelt. In dem „Erlass zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen“ wurden die in unterschiedlichen Rechtsvorschriften enthaltenen Regelungen zusammengefasst und aktualisiert, berichtet das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.

Der Erlass wird bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen angewendet. „Durch die Errichtung von Windkraftanlagen verursachte Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren“, heißt es seitens des Umweltministeriums. Erst wenn dies nicht möglich sei, müssen Ersatzzahlungen entrichten werden.

Regelungen zum Rückbau

Im Erlass wird darauf hingewiesen, dass eine Kompensation auf der Grundlage der „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung – HVE“ des Umweltministeriums zu erfolgen habe. Ferner wurden Regelungen zur Anerkennung des Rückbaus von Altwindkraftanlagen sowie mastartigen Bauwerken im Rahmen der Kompensation beziehungsweise Berechnung der Ersatzzahlung aufgenommen.

Das Umweltministerium wird zu den Neuregelungen des Erlasses mit den Regionalen Planungsgemeinschaften, dem Städte- und Gemeindebund und dem Naturschutzfonds Brandenburg Informationsveranstaltungen anbieten, zunächst am 14. März in Fürstenwalde und am 16. April in Eberwalde. Der Erlass ist online auf den Seiten des Umweltministeriums abrufbar. (al)

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