Deutschland

Bürgerenergie: Keine Akzeptanzprobleme aber Fehlentwicklungen

Die Bundesregierung antwortet auf eine Anfrage der Linken. Bürgerenergieprojekte haben bei Wind-an-Land-Ausschreibungen durchschnittlich um 0,38 Cent pro kWh günstiger geboten.
02.02.2018

Die Bundesregierung rechnet damit, dass es bei mit Sonderregelungen bedachten Bürgerenergiegesellschaften (BEG) zu Fehlentwicklungen kommt. So sei etwa zu erwarten, dass es wegen der hohen Zuschlagsquote solcher Gesellschaften bei Windenergie-an-Land-Ausschreibungen länger dauere, bis Projekte realisiert würden, schreibt die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. BEG genießen längere Umsetzungsfristen und können Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz später einholen. "Es liegen bisher keine Erfahrungswerte zur Realisierungswahrscheinlichkeit von bezuschlagten Projekten ohne Genehmigung vor", erklärt die Bundesregierung.

Die Akteursvielfalt sieht die geschäftsführende Bundesregierung nicht gefährdet, nur weil sich so viele Bürgerenergiegesellschaften beteiligen. Auch die Akzeptanz von Windenergie werde dadurch nicht beeinflusst. Den Angaben nach entfielen 93 Prozent der insgesamt 198 Zuschläge in den drei Ausschreibungsrunden Wind an Land 2017 auf BEG. Am stärksten profitiert das Bundesland Brandenburg mit 51 Zuschlägen, gefolgt von Niedersachsen (36), Nordrhein-Westfalen (24) Mecklenburg-Vorpommern (21) und Schleswig-Holstein (20).

BEG-Gebote 0,02 Cent pro kWh unter Durchschnitt

Die Linke wollte auch wissen welchen Wert die BEG jeweils geboten hatten. Im Durchschnitt lag der Durchschnittswert aller Projekte bei 4,18 Cent pro kWh. Die BEG-Projektierer boten mit 4,16 Cent pro kWh deutlich günstiger an als die anderen mit 4,54 Cent pro kWh. Als Rechtsform der BEG  war die "GmbH & Co. KG" mit 72 Prozent deutlich in der Mehrheit. Lediglich die "UG (hafrungsbeschränkt) & Co. KG" kam noch auf nennenswerte Anteile.

Der Bundestag hatte im Sommer kurzfristig entschieden, im Zusammenhang mit dem Mieterstrom-Gesetz nur mehr Bürgerenergieprojekte mit einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuzulassen. Beide Modalitäten sollten zu einem späteren Zeitpunkt miteinander verglichen werden. Die Fraktion Die Linke hatte ihre Anfrage mit Medienberichten begründet, wonach Sonderregelungen bei Ausschreibungen zu Windenergie-Projekten eher ein "Einfallstor für einen Missbrauch der Bürgerenergie-Definition bieten" als Akteursvielfalt am Markt zu fördern.

Genaue Analyse angekündigt

Die Bundesregierung verspricht in ihrer Antwort, die Ergebnisse der kommenden Ausschreibungen bei Windenergie  an  Land  mit  erhöhten  Präqualifikationsanforderungen für BEG genau zu analysieren. Anhand der Ergebnisse müsse entschieden werden, inwieweit weiteren Anpassungen der Ausschreibungsbedingungen erforderlich sind. Für eine solche Anpassung müsste das EEG entsprechend geändert werden. Dies sei aber ebenso Sache einer neuen Bundesregierung, wie die zur Schließung der entstandenen Ausbaulücke geplante Anhebung des Ausschreibungsmengen. (mn)