Dem Bundestag bleiben weniger als eineinhalb Sitzungswochen, um das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) abzuschließen. Das Gesetz soll die Grundlage für den Bau neuer gesicherter Leistung sein. Im ersten Schritt sollen vor allem Gaskraftwerke errichtet werden. Später sollen auch Speicher und andere flexible Kapazitäten an Ausschreibungen teilnehmen können.
Im Grundsatz sind sich Union und SPD einig. Offen scheinen vor allem fünf Punkte zu sein. Ein Überblick über Themen, zu denen Abgeordnete von Union und SPD noch Fragen hatten und Antworten der geladenen Experten erhielten:
1. Südbonus
Aktueller Stand: Union und SPD sind sich einig, dass aus Systemgründen ein großer Teil der neuen Kraftwerke im sogenannten netztechnischen Süden entstehen soll. Der netztechnische Süden reicht von Bayern über Hessen bis Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung bevorzugt in den diesjährigen Ausschreibungen Gebote aus diesen Regionen. Insgesamt sollen so zwei Drittel der Kraftwerksmengen in den Süden und Westen der Republik gelenkt werden.
Debatte: Die Koalitionäre befürchten, dass nicht nur zwei Drittel der Kraftwerksmengen in West- und Süddeutschland gebaut werden, sondern deutlich mehr. Dabei gehen vor allem auch in Ostdeutschland in den nächsten Jahren systemrelevante Kohlekraftwerke vom Netz.
Eine Alternative zeigte Stefan Kapferer, Chef des ostdeutschen Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, auf. Demnach sollen zuerst alle Gebote gleichbehandelt werden. Erst wenn ein Drittel der Kraftwerksmengen für Nord- und Ostdeutschland reserviert wurde, soll der Südbonus wirken. "Wir glauben, dass das am Ende insgesamt auch das kostengünstigere Modell ist", sagte Kapferer.
ZFK-Einschätzung: Der Druck, nicht nur Mengen für den Süden und Westen der Republik abzusichern, sondern auch für den Rest Deutschlands, ist groß. Hier dürfte sich die Koalition noch einmal bewegen.
2. Momentanreserve
Aktueller Stand: Die sogenannte Momentanreserve spielt im Kraftwerksgesetz eine so große Rolle, dass die Bundesregierung ihr einen eigenen Paragrafen gewidmet hat. Momentanreserve stabilisiert die Netzfrequenz unmittelbar nach plötzlichen Störungen, etwa wenn Erzeugung oder Last unerwartet ausfallen. Sie überbrückt die ersten Sekunden.
Bislang liefern große Kohlekraftwerke Momentanreserve als Dienstleistung mit. Gehen sie vom Netz, sollen neue Kraftwerke einspringen. Deshalb hat die Bundesregierung technische Anforderungen ins Gesetz geschrieben.
Debatte: EnBW-Politikchef Jörg Jasper stellte infrage, ob das Kraftwerksgesetz der richtige Ort sei, um Momentanreserve anzureizen. Er kritisierte, dass die technischen Anforderungen im Gesetz "relativ hoch" seien. Es falle Kraftwerksbetreibern schwer, in kurzer Zeit zu ermitteln, wie die technische Lösung vor Ort genau auszusehen habe.
50Hertz-Chef Kapferer hielt dagegen. "Wir haben in Spanien und Portugal gesehen, dass die Frequenzstabilität von ganz entscheidender Bedeutung ist", sagte er mit Blick auf den großen Blackout auf der Iberischen Halbinsel vor gut einem Jahr. "Wenn die Frequenzstabilität in Schwierigkeiten kommt, ist Momentanreserve das entscheidende Element im Stromsystem, um dagegen anzuarbeiten." Er halte die Anforderungen im Kraftwerksgesetz deshalb für richtig.
ZFK-Einschätzung: Hier stehen Sicherheitsinteressen der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur den Wirtschaftlichkeitsinteressen von Kraftwerksbetreibern gegenüber. Erstere dürften im Vorteil sein.
3. Höchstpreis
Aktueller Stand: Laut Regierungsentwurf soll der Höchstwert in den ersten Kraftwerksausschreibungen pro Megawatt (MW) reduzierter Leistung 173.000 Euro jährlich betragen. Der Bundesrat hält diesen Betrag für zu niedrig. Die Bundesregierung zeigte sich in ihrer Gegenäußerung für eine Erhöhung offen. Sie prüfe den Vorschlag, um erfolgreiche Ausschreibungen zu ermöglichen, schrieb sie.
Debatte: Hier waren sich die geladenen Experten einig. EnBW-Politikchef Jasper nannte den Höchstpreis im Zusammenspiel mit ebenfalls eingebauter Erlösabschöpfung und Momentanreserve "grenzwertig". Er empfahl, den Preis "deutlich anzuheben". Der Höchstpreis im Regierungsentwurf reiche nicht aus, um für Kraftwerksbetreiber die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, sagte Kerstin Andreae, Chefin des Energieverbands BDEW. Und VKU-Vize-Hauptgeschäftsführer Lobo sprach von einer "sehr restriktiven Höchstpreisgrenze". Konkrete Zahlen für einen höheren Höchstpreis nannte keiner der Sachverständigen.
ZFK-Einschätzung: Der Höchstwert dürfte noch einmal angefasst werden. Dafür sprechen nicht nur die Sorgen von Kraftwerksbetreibern, sondern auch die Positionierungen von Bundesrat und Bundesregierung.
4. Marktmacht und Akteursvielfalt
Aktueller Stand: Der Regierungsentwurf sieht derzeit keine Obergrenze für Zuschläge pro Anbieter vor. Damit folgt die Bundesregierung nicht der Empfehlung des Bundeskartellamts. Dieses hatte vorgeschlagen, die bezuschlagte Kraftwerksmenge pro Anbieter auf zehn Prozent zu begrenzen. Das Kartellamt hat die Sorge, dass Deutschlands große Stromerzeuger wie RWE oder EnBW ihre Marktmacht auf dem Stromerzeugungsmarkt weiter ausbauen. Weil ihre Anlagen für das Decken des Strombedarfs in einigen Stunden unverzichtbar wären, könnten sie theoretisch in dieser Zeit die Preise nach oben treiben.
Demgegenüber könnten der enge Zeitplan – schon im September soll die erste Ausschreibung stattfinden – sowie hohe Pönalen und Sicherheitsleistungen, die Anbieter hinterlegen müssen, gerade für kleinere und kommunale Unternehmen abschreckend wirken.
Debatte: Zuerst zur Gebotsobergrenze: Während der VKU dies befürwortet, argumentierte BDEW-Chefin Andreae dagegen. Sie fürchtet, dass es mit einem Deckel nicht genügend Bieter geben könnte.
VKU-Vertreter Lobo erinnerte seinerseits daran, dass Sicherheitsleistungen und Pönalen im Vergleich zu den Entwürfen "geradezu explodiert" seien. Zugleich forderte er die Koalition auf, zeitnahe Eckpunkte zur Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorzulegen, denn viele kommunale Unternehmen würden sich zurzeit fragen, ob sie ein neues Kraftwerk im Rahmen des Kraftwerksgesetzes oder des KWKG bauen sollten.
ZFK-Einschätzung: Dass eine Gebotsobergrenze eingeführt wird, ist eher unwahrscheinlich. Dafür könnte es bei Pönalen und Sicherheitsleistungen noch Bewegung geben, auch um die Ausschreibungen für kommunale Unternehmen attraktiver zu machen.
5. Gaskraftwerke gegen Speicher
Aktueller Stand: Der Regierungsentwurf bevorzugt für die ersten Ausschreibungen Gaskraftwerke gegenüber Speichern. Zentral ist dabei das sogenannte Zehn-Stunden-Kriterium. Demnach müssen neue Erzeugungsanlagen zehn Stunden am Stück unter Volllast laufen und nach einer Stunde Pause erneut zehn Stunden hintereinander Strom liefern können. Klassische Batteriespeicher sind damit von den Ausschreibungen praktisch ausgeschlossen.
Debatte: Die SPD-Abgeordnete Nina Scheer fragte hierzu bei Urban Windelen, Geschäftsführer des Speicherverbands BVES, nach. Der Verbandschef hielt zwar fest, dass Speicher keine Stromerzeuger seien. Er münzte dies aber in einen Vorteil um. "Die notwendige Energie muss erst gar nicht mehr erzeugt werden mit allen technischen Problemen", sagte er. "In einem Gaskraftwerk kann viel kaputtgehen." Zudem gebe es mit Blick auf die Abhängigkeit Deutschlands von Gasimporten auch geopolitische Herausforderungen.
Aus Windelens Sicht sind dabei nicht die zehn Stunden an sich das Problem, sondern das erneute Liefern von Strom unter Volllast innerhalb von nur einer Stunde. "Das kann in dieser Weise momentan technisch nicht stattfinden, weil ein Speicher nicht schneller laden als entladen kann."
ZFK-Einschätzung: Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Koalition das Zehn-Stunden-Kriterium für die ersten Ausschreibungen wesentlich ändert oder gar ganz verwirft.



