Deutschland

Bürokratieentlastung: Aller guten Dinge sind drei

Nicht nur das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) soll die Wirtschaft finanziell begünstigen. Das Wirtschaftsministerium plant darüber hinaus eine weitere Maßnahme mit Entlastungspotenzial in Millionenhöhe.
25.10.2019

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kündigt Entlastungen in Millionenhöhe an.

Das von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegte dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) wurde am Donnerstag vom Deutschen Bundestag verabschiedet, teilte das Ministerium mit. Altmaier: "Mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz entlasten wir die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr." Das sei ein großer Erfolg für den Bürokratieabbau und zentraler Baustein der Mittelstandsstrategie.

"Wir geben Unternehmen durch den Abbau von Bürokratie mehr Luft zum Atmen, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Besonders freuen mich die Entlastungen für Gründerinnen und Gründer, die künftig nur noch viermal statt wie bisher zwölfmal pro Jahr ihre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen müssen."

Bestandteile von BEG III

Weitere zentrale Bestandteile des BEG III sind die kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der "gelben Zettel" zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den papierhaften Meldescheinen im Hotelgewerbe. Ergänzend zum neuen Gesetz wird das Bundeswirtschaftsministerium ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer voranbringen und möchte damit einen Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens legen. Wenn das Basisregister vollständig mit anderen Registern vernetzt ist, seien hierdurch weitere Entlastungen der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr realisierbar, prognostiziert das Ministerium. (ab)