Im Laufe des späten Dienstagnachmittag habe sich die Regierung auf eine gemeinsame Linie zur EEG-Novelle verständigt, wie die ZfK aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr. Unter anderem hatte das Bundesumweltministerium dem Entwurf der Novelle im Rahmen der Ressortabstimmung noch nicht zugestimmt. Etliche offene Punke wie das Repowering für Windkraftanlagen an Land sollen nun weiter erörtert werden.
Am heutigen Mittwochmorgen kam nun mit mehrstündiger Verspätung vom Bundespresseamt die Bestätigung, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften heute auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts steht und beschlossen werden soll. Die Kabinettssitzung startet ab 9:30 Uhr im Bundeskanzleramt.
Etliche strittige Punkte sollen ins Parlament
Der über 100-seitige Gesetzentwurf des EEG 2021, der nun zur Abstimmung im Kabinett anliegt und der ZfK vorliegt, enthält diverse Änderungen. Inwieweit die Änderungswünsche der Verbände hierin eingeflossen sind, wird eine weitere Analyse im Laufe des Tages zeigen. Unter anderem wurde eine Forderung der EU-Komission eingebaut, die Eigenverbrauchsregelung für 1-10 MW-KWK-Anlagen wieder auf den Rechtsstand des Energiesammelgesetzes zurückzudrehen.
In der Redevorlage von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für die heutige Kabinettssitzung, welche der ZfK vorliegt, wird darauf verweisen, dass etliche strittige Punkte weiter mit den Verbänden sowie dem Bundesumweltminsterium und dem Bundesfinanzministerium erörtert werden und dann in das parlamentarische Verfahren einfließen sollen, vor allem zum Repowering für Windkraft an Land, der Befreiung von grünem Wasserstoff und der EEG-Umlage sowie der Förderung von Gülleanlagen.
Roundtable für Repowering Windkraft an Land geplant
"Einen eventuellen weiteren Handlungsbedarf mit Blick auf die Windenergie an Land wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kurzfristig im Rahmen eines „Round tables“ mit den verschiedenen Akteuren unter Einbindung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des Bundesministeriums der Finanzen erörtern.
Die Ergebnisse können gegebenenfalls in das parlamentarische Verfahren zu diesem Gesetz eingebracht werden", heißt es in der Vorlage.
EEG-Umlagenbefreiung von grünem Wasserstoff weiter erörtert
"Der Gesetzentwurf enthält noch keine Regelung zur Befreiung der Herstellung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird, wie in der Nationalen Wasserstoffstrategie vorgesehen, eine verfassungsrechtlich und beihilferechtlich sichere Lösung hierzu mit den Ressorts gemeinsam erarbeiten und dem Kabinett eine Formulierungshilfe zwecks Einbringung in das parlamentarische Verfahren zu diesem Gesetz vorlegen", heißt es weiter in der Vorlage.
Auch zur Frage, bis zu welcher Größe künftig Gülleanlagen im EEG gefördert werden können, seien die Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft noch nicht abgeschlossen. Eventuelle Änderungen können erforderlichenfalls im weiteren Verfahren eingebracht werden, heißt es weiter. (hcn)


