CO2-Emissionen werden in Europa über das Emissionshandelsystem ETS erfasst und gemanaged.

CO2-Emissionen werden in Europa über das Emissionshandelsystem ETS erfasst und gemanaged.

Bild: © Michael Bührke/Pixelio

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (1. August) den Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes beschlossen. Die Novelle ist die Grundlage für die Fortführung des EU-Emissionshandels in der kommenden Handelsperiode (2021 bis 2030) in Deutschland, berichtet das Bundesumweltministerium.

Mit dem Gesetzentwurf setzt Deutschland die neue EU-Emissionshandels-Richtlinie um, die im April 2018 in Kraft getreten ist. Mit der Richtlinie wird der EU-Emissionshandel für die Zeit ab 2021 neu geregelt. Das Gesamtbudget der zulässigen Emissionen verringert sich stärker als bisher; der aufgelaufene Zertifikateüberschuss wird schneller und nachhaltiger abgebaut. "Durch die zügig eingeleitete Umsetzung der Richtlinie in einem Zeitraum von weniger als vier Monaten gewährleistet die Bundesregierung den rechtzeitigen Start des Antragsverfahrens zur kostenlosen Zuteilung der Zertifikate im Frühjahr 2019", heißt es seitens des Ministeriums.

Bei Stilllegungen Zertifikate löschen

Eine weitere Neuregelung der Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Falle von zusätzlichen Kraftwerkstilllegungen Emissionszertifikate zu löschen, damit zusätzliche Emissionsminderungen nicht im Gesamtbudget des Emissionshandels verpuffen. Nach dem Gesetzentwurf wird diese Option für die Anwendung in Deutschland vorgesehen. Die Löschung von Zertifikaten setzt jeweils einen Beschluss der Bundesregierung voraus. Für den internationalen Luftverkehr dient der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch einer ersten Umsetzung der globalen marktbasierten Maßnahme der Internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO), betont das Bundesumweltministerium. (al)

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