Die Bundesnetzagentur hat in einem Webinar mit Netzbetreibern dargelegt, wie sie im Falle einer Gasmangellage reagieren würde und welche Bereiche dann zuerst heruntergeregelt würden.
Sollten Fernleitungsnetzbetreibern regional oder bundesweit eine Gasmangellage feststellen, würde die Bundesnetzagentur als sogenannter Bundeslastverteiler zuerst auf Mengen in den Gasspeichern zurückgreifen, um Engpässen zu begegnen, erklärte ein Behördenmitarbeiter. Bevorzugt würden in diesem Fall Speichermengen herangezogen werden, die über staatlich geförderte Sonderauktionen, sogenannte SSBOs, eingelagert worden seien.
Kürzungen im Komfortbereich
Dann würden Mengen gewählt werden, die der Marktgebietsverantwortliche THE im Auftrag der Bundesregierung eingespeichert habe. Erst dann kämen Gasmengen der übrigen Speichernutzer zum Zuge.
Zugleich würde die Bundesnetzagentur den Gasverbrauch im sogenannten Komfort- oder Luxusbereich kürzen. Als Beispiele nannte der Beamte den Betrieb von Saunen oder Swimmingpools. Ziel sei es, den Gasendverbrauchern, insbesondere der Industrie, möglichst viel Zeit zu verschaffen, um sich auf eine Mangellage vorzubereiten, sagte der Mitarbeiter.
"Ratierliche Kürzung"
In der Folge stünden der Bundesnetzagentur mehrere Instrumente zur Verfügung. Die Behörde könnte beispielsweise über Allgemein- oder Individualverfügungen eine "ratierliche Kürzung" anordnen. Hiervon wären nur größere Letztverbraucher, also RLM-Kunden, betroffen. Zu ihnen zählen laut Angaben der Bundesnetzagentur rund 40.000 Letztverbraucher mit einem jährlichen Gasverbrauch von mindestens 1,5 GWh sowie einer Ausspeiseleistung von mindestens 500 kW.
Diese müssten in der Folge ihren Gasverbrauch im Vergleich zum bisherigen Verbrauch um einen bestimmten Prozentwert reduzieren. Ausnahmeregelungen etwa für besonders schützenswerte Bereiche soll es geben.
Sicherheitsplattform Gas
Eine zentrale Rolle soll dabei die Sicherheitsplattform Gas spielen, die von Bundesnetzagentur, Bundeswirtschaftsministerium und THE gemeinsam aufgesetzt wurde und im September 2022 gestartet ist.
Alle großen Gasverbraucher mit einer technischen Anschlusskapazität von mindestens zehn MW müssen dort bereits registriert sein. Nun sollen auch alle Speichernutzer und -betreiber sowie Netzbetreiber hinzustoßen.
Kürzungen in erheblichem Umfang
So sollen auf der Plattform neben Stammdaten von Großverbrauchern, Versorgern, Händlern, Netzbetreibern und Bilanzkreisverantwortlichen auch aktuelle und geplante Informationen zu Gasverbräuchen abgefragt und analysiert werden. Aufgrund dieser Daten könnte die Bundesnetzagentur auch gezielte Kürzungen in erheblichem Umfang vornehmen, ja gegebenenfalls sogar einzelnen Verbrauchern den Gasbezug komplett untersagen.
Des weiteren könnte die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben, einzelne Gasproduzenten anordnen, mehr Gas zu fördern. Auch die Substitution von Erdgas etwa durch Heizöl oder Kohle in Gaskraftwerken wäre möglich.
Webinare und Entwürfe online
Den Ernstfall will die Bundesnetzagentur im September im Rahmen einer Krisenübung testen lassen. Umfassende Informationen zur Krisenvorbereitung hat die Behörde zudem schon jetzt auf ihrer Website zusammengestellt.
Zu finden sind Entwürfe der Verfügungen und Seiten zu wichtigen Fragen und Antworten hier. Die dazugehörigen Webinare der Bundesnetzagentur für Verteilnetzbetreiber und Letztverbraucher gibt es hier. (aba)
