Der Einsatz von Stromspeichern soll künftig stärker gefördert werden, da sind sich die Vertreter der Länder im Bundesrat einig. Eine entsprechende Initiative brachte Niedersachsen ein, in der Hoffnung, dass entsprechende regulatorische Änderungen noch in das Gesetzgebungsverfahren für das EEG 2021 einfließen können.
Der Beschluss des Bundesrates fordert die Regierung auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Speicher so anzupassen, dass neue Systeme gebaut und bestehende weiterentwickelt werden.
Entalstung von Abgaben und Umlagen
Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies (SPD) erklärt, wo er konkreten Handlungsbedarf sieht: „Schon seit Jahren wird beispielsweise darüber diskutiert, eine eigenständige energierechtliche Definition von Speichern zu schaffen und das zwischenzeitliche Speichern von Strom somit dauerhaft von Abgaben und Umlagen zu befreien – passiert ist hier bislang jedoch viel zu wenig.“
Das Gleiche gelte für die Frage, wie die Vereinbarkeit von verschiedenen Nutzungsformen gefördert und neue Geschäftsmodelle für Speicherbetreiber ermöglicht werden können, ergänzt der Minister. „Zentrales Ziel des heute gefassten Beschlusses ist, dass die Potenziale von Speichern künftig vielseitiger eingesetzt werden und somit auch zur gezielten Entlastung der Stromnetze sowie zur Stabilisierung des Gesamtsystems herangezogen werden“, so Lies. „Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Speicherbetreiber dafür einen klaren wirtschaftlichen Anreiz erhalten.“
EEG-Novelle nutzen
Geht es nach Lies, müsse sich der Bundestag schnellstmöglich dieser Themen annehmen – eine Chance hierfür die Novelle des EEG. „Das Thema darf nicht länger aufgeschoben werden“, so der Energie- und Umweltminister. „Speicher sind eine unserer wichtigsten Zukunftstechnologien. Wir stellen heute die Weichen dafür, wie ihre Zukunft aussieht.“ (lm)
