Deutschland

Bundesverband Erneuerbare Energien unzufrieden mit EEG-Sammelgesetz

Für den BEE greift das EEG-Sammelgesetz nicht weit genug. Präsidentin Simone Peter übt scharfe Kritik und sieht die Ausbauperspektive der erneuerbaren Energien in Gefahr.
12.11.2018

Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes für Erneuerbare Energien, übt Kritik am EEG-Sammelgesetz.

Das EEG-Sammelgesetz hat am vergangenen Montag (5. November) das Bundeskabinett passiert und wurde am Freitag (9. November) erstmalig im Parlament beraten. Für Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), hätte das schon lange passieren müssen: "Es ist überfällig, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten und von der Branche seit langem erwarteten Sonderausschreibungen im Rahmen des EEG-Sammelgesetzes jetzt kommen."

Sie kritisiert zudem, dass der Gesetzesentwurf es versäume, längerfristige Planungssicherheit zu geben. Mit den aktuellen Forderungen bliebe man sogar hinter den EU-Vorgaben zurück. Besorgniserregend scheinen für Peter insbesondere die Effekte auf die Solarenergie. Der Gesetzesentwurf enthalte eine zusätzliche Kürzung bei der Förderung großer PV-Dächer. Diese Zusatzkürzung würde den Ausbau der Solarenergie in den Städten 2019 ausbremsen und stelle einen massiven Einschnitt in den Vertrauensschutz dar, so Peter. Sie prophezeit, dass diese auch die Mieterstrommodelle im besonderen Maße treffen. "Wenn es darum geht, die Akzeptanz für die Energiewende zu erhöhen, spielen Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. Hier sollten alle Möglichkeiten der Beteiligung gesucht statt weiter beschnitten werden", mahnt sie.

Mittel- und langfristige Ausbauperspektive in Gefahr

Das im Koalitionsvertrag vorgesehene 65 Prozent-Ziel für Erneuerbare Energien im Jahr 2030 finde im Gesetzesentwurf keinen Niederschlag. "Vor dem Hintergrund mehrjähriger Planungs- und Genehmigungsprozesse gefährdet dies nicht nur die Einhaltung des Ausbauziels von 65 Prozent Ökostrom bis 2030, sondern auch die auf EU-Ebene verbindlich festgelegten Klimaziele." Einen negativen Einfluss auf die mittel- bis langfristige Ausbauperspektive könnte auch das Versäumnis mit sich bringen, für die Offshore-Windenergie und Biomasse einen Ausbaupfad nach 2022 im Gesetzesentwurf festzulegen.

Einen weiteren Kritikpunkt sieht die Präsidentin des BEE in der Umsetzung eines Teiles der Ausschreibungsvolumina als Innovationsausschreibungen. Obwohl Innovationsausschreibungen zu begrüßen seien, erachtet der BEE es als unverständlich, dass durch die Änderung der Verordnungsermächtigung ein wesentliches Element, nämlich der Beitrag von Anlagen zum optimierten Netzbetrieb, herausgestrichen werden soll. Stattdessen stünden darin Regelungen zur Einführung einer Fixprämie sowie zur Marktprämie bei negativen Stunden, die die Kosten unnötig erhöhen würden. (hol)