Deutschland

BWE: Wenn Abgabe, dann für alle Erzeugungsanlagen

Der Windverband BWE ist skeptisch, dass die unter anderem von Brandenburg geforderte Sonderabgabe für Windmühlen den Kommunen tatsächlich viel bringt. Gefordert wird eine Gleichbehandlung von Erzeugungsanlagen.
12.02.2018

Der brandenburgische Wirtschaftsminister, Albrecht Gerber, greift damit einen Vorschlag der Denkfabrik Agora Energiewende von Mitte Januar auf. Nach dem Willen des SPD-Politikers sollen die Menschen vor Ort von den Windanlagen profitieren – etwa durch zusätzliche Mittel für Kitas und Schulen. Derzeit fließe das Geld der Windparkinvestitionen, bis auf die Grundsteuer, an den Kommunen vorbei, klagt Gerber in der „Märkischen Allgemeinen“.

Der Wirtschaftsminister rechnet mit einer zügigen Bundesregelung hinsichtlich der neuen Abgabe. Bislang hat sein Bundesland und Mecklenburg-Vorpommern zumindest schon mal erreicht, dass die bessere kommunale Beteiligung Eingang in den Koalitionsvertrag von Union und SPD gefunden hat. Dort heißt es konkret: „...durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien (EE), die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt.“

Diskussion um Kostenneutralität

Der Bundesverband Windenergie (BWE) teilt der ZfK auf Anfrage mit, dass man sich an der Diskussion beteiligen wird, wie diese Kostenneutralität innerhalb des Ausschreibungssystems möglich ist. Begrüßt wird, dass die potenziellen Koalitionäre „hier den Fokus nicht allein auf die Windenergie legen“. Allerdings stellt der Windverband die Frage, „ob nicht jede Form der Energieerzeugung in eine solche Regelung einbezogen werden kann“.

Grundsätzlich ist der BWE skeptisch, dass sich mit der Einführung einer Sonderabgabe mit Finanzierungszweck, wie von Agora Energiewende vorgeschlagen, oder der Einführung einer Einspeise-Konzessionsabgabe, wie durch den Städte- und Gemeindebund Brandenburg vorgeschlagen, die Akzeptanz bei der örtlichen Bevölkerung verbessern lässt.

Kritischer Faktor kommunaler Finanzausgleich

Kritisiert wird auch das vorgesehene Procedere. So sollen die geforderten Abgaben jeweils vor allem den Standort- und Nachbargemeinden zufließen. „Ob dies zu tatsächlichen Mehreinnahmen der betroffenen Kommunen führt ist angesichts der Mechanismen des kommunalen Finanzausgleichs in den Bundesländern mehr als fraglich“, gibt der BWE zu bedenken. Der Städte- und Gemeindebund hatte berechnet, dass die Kommunen in Brandenburg bei einer Konzessionsabgabe von 0,33 Cent pro eingespeister kWh mit Mehreinnahmen von gut 50 Mio. Euro rechnen können. (mn)