Voraussichtlich an diesem Donnerstag wird die erste Änderung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Bundestag verabschiedet. Noch Mitte September hat der Entwurf, der auch die CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr vorsieht, für Kontroversen bei Verbändevertretern gesorgt. Jedoch soll die Regierung in einigen Punkten eingelenkt haben.
So begrüßt Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, das BEHG grundsätzlich: "Es wurden im parlamentarischen Verfahren zwar nicht alle Forderungen der Kommunalwirtschaft aufgegriffen, gleichwohl haben die Regierungsfraktionen wesentliche VKU-Verbesserungsvorschläge für eine praxistaugliche Ausgestaltung berücksichtigt." Das Gesetz soll dann bereits am Freitag in Bundesrat gereicht werden.
Klärschlamm mit Emissionsfaktor Null belegt
Geforderte Änderungen für die Kommunalwirtschaft finden sich im Umgang mit Klärschlamm, bei dem Brennstoffemissionen künftig mit dem Emissionsfaktor Null belegt werden sollen. Dadurch würden die Kosten und die Gebühren für die Abwasserwirtschaft bei der Umsetzung der CO2-Bepreisung begrenzt, erläutert der Hauptgeschäftsführer. Außerdem sei auch ein Nachhaltigkeitsnachweis nicht mehr erforderlich.
Da das BEHG nun zeitnah verabschiedet wird, könnten zudem die kommunalen Unternehmen die notwendigen Preise zum 1. Januar 2021 anpassen. Darüber hinaus galt als zentraler Kritikpunkt die Verlängerung der Frist zum Nachkauf von Zertifikaten zum Preis des Vorjahres. Hier haben sich die Regierungsfraktionen auf eine Verlängerung bis zum 30. September statt auf den ursprünglichen 28. Februar verständigt, was der VKU befürwortet.
KWK-Änderungen positiv, aber vertane Chance
Auch positiv sei, dass die Folgen der CO2-Bepreisung auf die Wirtschaftlichkeit von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen 2022 näher untersucht werden sollen. Jedoch bemängelt der VKU die vertane Chance, bereits mit Einführung des nationalen Emissionshandelssystems Widersprüche zwischen BEHG und dem KWK-Gesetz aufzulösen. Ersteres belaste KWK "unverhältnismäßig stark" und letzteres fördere den Ausbau und die Modernisierung der KWK.
Dies wäre über die Umsetzung des VKU-Vorschlags, der die Brennstoffausnutzung in KWK über einen reduzierten Emissionsfaktor berücksichtigt hätte, vermeidbar gewesen. Nunmehr sind jedoch wirtschaftliche Nachteile für KWK-Anlagen unter 20 MW Feuerungswärmeleistung zu befürchten. "Dem für den Klimaschutz erforderlichen Ausbau der Fernwärme wird somit ein Bärendienst erwiesen", kritisiert Liebing.
Emissionshandel bei Siedlungsabfälle weiterhin unsicher
Ein weiterer Aspekt ist die Einbeziehung der Siedlungsabfälle in den Emissionshandel. Die Bundesregierung hat die damit einhergehenden Unsicherheiten registriert. Sie reagiert darauf mit der Möglichkeit, Ausnahmeregelungen für Siedlungsabfälle zu schaffen.
Dies geht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) jedoch nicht weit genug. Die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Barbara Metz, merkt an: "Es brauche gezielte Anreize, Abfälle zu vermeiden, die getrennte Erfassung von Wertstoffen zu verbessern und die Recyclingmengen zu erhöhen. Eine CO2-Bepreisung der Verbrennung von Wertstoffen böte den richtigen Ansatz, die Umwelt zu entlasten, weil die Entsorgung über Verfeuerungsöfen deutlich unattraktiver werde."
Ablehnende Grundhaltung vom BVMW
Komplett gegen das BEHG spricht sich der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) aus: "Das im kommenden Jahr in Kraft tretende Brennstoffemisisonshandelsgesetz (BEHG) stellt viele heimische Mittelständler vor existenzielle Probleme." Die zusätzliche CO2-Bepreisung durch einen nationalen Emissionshandel erschwere es immer mehr Betrieben aus allen Branchen, rentabel zu produzieren.
Dadurch drohe wirtschaftlicher und ökologischer Schaden, fährt er in seinem Pressestatement fort. Denn es könne zu einer "Massenabwanderung der betroffenen Unternehmen in Länder mit ausgewogeneren Naturschutzkriterien zu führen". (gun/dpa)



