Deutschland

Deckelung EEG-Umlage: „Tropfen auf dem heißen Stein“

Die EEG-Umlage sinkt, entlasten wird das die Stromverbraucher kaum, denn die Netzentgelte werden steigen. Die Branche fordert endlich eine Reform des Abgaben- und Umlagensystems.
15.10.2020

Aus Sicht der Branchenvertreter ist die Deckelung der EEG-Umlage nicht ausreichend, um die Verbraucher langfristig beim Strompreis zu entlasten.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am Donnerstag ihre Berechnungen für die EEG-Umlage 2021 veröffentlicht. Wie bereits bekannt, sinkt die Umlage zunächst auf 6,5 Cent pro kWh anschließend auf 6,0 Cent in 2022. Die Branchenverbände der Energiewirtschaft sehen allerdings ganz andere Baustellen, um die Verbraucher tatsächlich langfristig zu entlasten.

„Die Stabilisierung der EEG-Umlage ist ein erster und richtiger Schritt hin zu einem besseren Finanzierungsmechanismus. Unterm Strich droht diese Maßnahme jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein zu werden. Denn es ist bereits absehbar, dass andere Bestandteile des Strompreises wie etwa die Netzentgelte steigen werden, weil die Integration der Erneuerbare-Energieanlagen oder Ladepunkte für Elektromobile umfangreiche Investitionen in die Verteilnetze notwendig machen“, mahnt Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.

Anhebung des CO2-Preises

Konkrete Vorschläge, wie die Verbraucher dauerhaft entlastet werden könne, macht BEE-Präsidentin Simone Peter: „Eine Finanzierung der Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt könnte die EEG-Umlage deutlich senken, da die Kosten nicht wie bisher nur auf einen Teil der Verbraucher verteilt würden.“ Zusätzlich würde eine deutliche Anhebung der CO2-Preise zu einer Erholung der Börsenstrompreise führen. Mit diesen Maßnahmen könnte ein Teil der durch die Bundesregierung vorgenommenen Finanzierung aus dem Bundeshaushalt vermieden werden, so Peter weiter.

Im Sommer hatte die Bundesregierung im Zuge der Coronakrise beschlossen, das EEG-Konto mit fast elf Mrd. Euro wieder ins Gleichgewicht gebracht werden soll. Sein Übriges soll der für 2021 geplante CO2-Preis im Bereich Wärme und Verkehr tun. Ohne das Eingreifen der Bundesregierung wäre die EEG-Umlage kommendes Jahr mit 9,6 Cent pro kWh durch die Decke gegangen.

Förderkosten von knapp 27 Mrd. Euro

Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2021 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 34,0 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 7,2 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 26,8 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.

Der BDEW begrüßt diesen Schritt, fordert aber künftig ein Einfrieren der EEG-Umlage auf einem Niveau von maximal fünf Cent. Zudem sollte die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden. Die Steuer- und Abgabenlast auf Strom ist mit über 50 Prozent einfach zu hoch. Von 100 Euro Stromrechnung sind mehr als 50 Euro staatlich verursacht. Mit Blick auf diese Belastungen kann es nur eine richtige Schlussfolgerung geben: „Runter mit der Steuerlast.“

Offshore-Netzumlage sinkt

Neben der EEG-Umlage wurden auch die Höhe der Offshore-Netzumlage bekannt gegeben, sie wird ebenfalls auf den Strompreis aufgeschlagen und von Verbrauchern mitbezahlt. Sie sinkt von 0,41 Cent auf 0,39 Cent pro kWh. Aus Sicht des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore zeige diese Entwicklung, dass die Maßnahmen zur Synchronisierung des Offshore-Zubaus und des Stromnetzausbaus wirken.

Die Lobbyisten sehen jedoch an anderer Stelle neue Kosten auf den Verbraucher zukommen, wenn die Regierung nicht nachsteuert. Zu einer langfristigen Senkung der Stromerzeugungskosten würde auch das von der Branche vorgeschlagene Differenzvertragsmodell zur Ausschreibung zukünftiger Offshore-Windprojekte beitragen. Stattdessen liegt seit Juni ein vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegter Gesetzentwurf für eine Anpassung des WindSeeG auf dem Tisch, der nachweislich zu höheren Stromerzeugungskosten führen würde und die Realisierungswahrscheinlichkeit von bezuschlagten Offshore-Windparks und in letzter Konsequenz auch das Erreichen der Klimaschutzziele gefährdet, so der BWO. Gemeint ist damit die vom BMWi geplante zweite Gebotskomponente bei Offshore-Ausschreibungen zur Differenzierung mehrer 0-Cent-Gebote. (lm)