Deutschland

Deneff kritisiert Gebäudeenergiegesetz

Der neue Entwurf enthalte zahlreiche Schlupflöcher und verletze den Koalitionsvertrag, bemängelt die Unternehmensinitiative. Mit dem neuen Entwurf drohten mehr Bürokratie und ein schlechterer Klimaschutz.
18.01.2019

"Bürokratie rauf, Klimaschutz runter": So lautet gemäß der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz das Motto des jüngsten Entwurfs für ein Gebäudeenergiegesetz.

Der aktuelle Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) schadet der Energiewende im Immobiliensektor enorm, warnt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (Deneff) in einer Stellungnahme. Die Vorlage schaffe mehr Bürokratie und verursache neue Rechtsunsicherheiten in der Energieeffizienzbranche. Die Deneff empfiehlt deshalb, den Entwurf zu überarbeiten oder aber zurückzuziehen.

"Gesetz wird zum Bumerang"

Die Gesetzesvorlage verletze sogar den Koalitionsvertrag, weil sie entgegen der dortigen Festlegungen hinter das bisherige Anforderungsniveau zurückfalle. "In dieser Form droht das Gesetz zum Bumerang zu werden. Das GEG fällt hinter die von der EU geforderten wirtschaftlich optimalen Standards für Neubauten zurück", kritisierte Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff. Die Bewohner zahlten dann mehr Heizkosten als nötig. Dem Klimaschutz erweise die Bundesregierung so einen Bärendienst. Das Gesetz soll noch im Januar vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Besonders kritisiert die Deneff die sogenannte Innovationsklausel. Die Umstellung der Anforderungen von Primärenergiebedarf und Gebäudehülle auf CO2 sei weder innovations- noch zukunftsweisend, da lediglich die Bezugsgröße geändert würde. So schaffe man mehr Bürokratie ohne energie- und klimapolitischen Nutzen. Denn eine schlüssige Begründung für den durch sie entstehenden zusätzlichen Vollzugsaufwand für Bundesländer und Bauämter bliebe der Entwurf schuldig.

Sorge vor Reaktion aus Brüssel

Am Ende drohe sogar ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission: In der EU-Gebäuderichtlinie ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten spätestens 2019 die Definition eines "Nahe-Nullenergiegebäudes" als Neubaustandard nach Brüssel melden müssen. Da es alles andere als absehbar sei, "ob die EU-Kommission das ambitionslose Anforderungsniveau im neuen GEG in diesem Sinne akzeptieren wird, müsse man sich auf schlechte Nachrichten aus Brüssel gefasst machen", so der Verband weiter. (hoe)