Ein Landwirt in Niedersachsen bringt Gülle als Dünger auf einem Feld aus.

Ein Landwirt in Niedersachsen bringt Gülle als Dünger auf einem Feld aus.

Bild: © Philipp Schulze/dpa

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Düngeverordnung fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet.

Dazu erklärte ein Sprecher:
Es ist notwendig geworden, dass Deutschland – nach dem EuGH-Urteil wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie – seine Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren.

Die Gespräche, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit der EU-Kommission geführt haben, konnten abgeschlossen werden. Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten.

Neben dem BMU haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das erforderliche Einvernehmen erteilt, sodass die Verordnung fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet werden konnte.

Bundeseinheitliche Regelungen

In den vergangenen Wochen gab es zwischen den beiden Ministerien, BMEL und BMU, und der EU-Kommission intensive Gespräche über die notwendigen Anpassungen. Ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit wurde aus Sicht von Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) erreicht: Es wird der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hat bei vielen Landwirten zu verständlichen Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolgt die Ausweisung der Gebiete mit zusätzlichen Auflagen (sogenannte "rote Gebiete") künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert.

Nach der Zuleitung der Verordnung an den Bundesrat sind nun die Länder am Zug. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit wird auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten. Die Kommission hatte unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei sie gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten.

Bundesländer müssen jetzt zustimmen

„Übermäßig aufgebrachte Düngemittel gefährden die Qualität der Trinkwasserressourcen – und damit die Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft. Die EU-Kommission forderte daher seit Jahren von Deutschland, die Nitrateinträge in die Gewässer zu reduzieren, selbst eine Klage stand im Raum. Dass diese nun abgewendet worden ist, begrüßen wir. Das hält aber nur, wenn die Bundesländer dem Entwurf der Düngeverordnung zustimmen – und selbst dann haben wir noch einen weiten Weg zu gehen" sagte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder mehr als 90 Prozent der Deutschen mit Trinkwasser versorgen. (hp)

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