Das Kabinett hat am Mittwoch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Innovationsausschreibungsverordnung beschlossen. Reichlich spät, wenn man bedenkt, dass das Ausschreibungsdesign bereits mit der EEG-Novelle im Jahr 2017 eingeführt wurde und dieses Jahr erstmals stattfinden hätte sollen.
Ob das im letzten Quartal diesen Jahres noch stattfinden wird, bleibt offen. Vorgesehen wäre ein technologieoffenes Ausschreibungsvolumen von 250 MW, wobei die Bundesnetzagentur noch keinen Gebotstermin genannt hat. Fakt ist, mit der Verordnung kommt auch eine fixe Marktprämie, wie sie aus der KWK-Förderung bekannt ist.
Kombinationen mit Speichern
Ebenfalls neu ist, dass bei negativen Preisen an der Börse keine Zahlungen erfolgen und es soll eine Zuschlagsbegrenzung eingeführt werden, sodass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden.
Zudem werde ab 2020 eine technische Innovation ausgeschrieben, so das BMWi in einer Mitteilung: Die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Speicher. Solche Projekte können dazu beitragen, die Einspeisung und damit auch das Stromnetz zu stabilisieren. Das verbessert die Versorgungssicherheit.
Positives Feedback aus der Branche
Zum Kabinettsbeschluss erklärte der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer: "Die Einführung der Innovationsausschreibung für erneuerbare Energien macht erneuerbare Energien fit für den Markt und das Stromsystem. Innovationsausschreibungen, die mit der EEG-Reform 2017 gesetzlich eingeführt wurden, sind ein richtiger und wichtiger Schritt, um den Energiemarkt zukunftsfähiger und marktwirtschaftlicher zu gestalten. Sie bieten das Potenzial, neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren zu testen und den Wettbewerb sowie Netz- und Systemsicherheit zu stärken. Diesem ersten Schritt müssen weitere folgen.“
Die Branche zeigt sich nach ihrer herben Kritik am Entwurf der Verordnung im Juni diesen Jahres mit dem offiziellen Ergebnis weitgehend versöhnlich: Aus Sicht des BEE sei vor allem die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und steuerbaren Erneuerbare-Energien-Quellen oder auch Speichern ein echter Pluspunkt.
... aber auch Kritik
Die fixe Marktprämie sieht der Verband allerdings kritisch: „Besonders für die Erneuerbare-Energien-Anlagen in der 2019er-Ausschreibungsrunde dürfte dies zu unnötigen Kosten im EEG führen, verglichen mit Anlagen mit gleitender Marktprämie. Sie reduziert sich in dem Umfang, in dem sich Marktwerte für erneuerbare Energien erhöhen, etwa in Folge einer effektiven CO2-Bepreisung.“ (ls)



