Sowohl die Grünen als auch die Deutsche Umwelthilfe kritisieren erneut die zu geringen Ausbaupfade für die Erneuerbaren. „Im Gegensatz zu den Minimalplanungen des Wirtschaftsministers ist klimapolitisch mindestens doppelt so viel neue Wind- und Solarenergie pro Jahr notwendig“, erklärten Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen und Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik.
„Diese Regierung scheitert an der Aufgabe Klimaschutz“, so Hofreiter und Verlinden in einer Presssemitteilung. Ein Skandal sei auch, dass die Windprämie für Kommunen nicht verbindlich komme und eine bessere Bürgerbeteiligung und der Mieterstrom auf der Strecke blieben.
Deutsche Umwelthilfe teilt Forderungen des Bundesrats
Lob gab es es von Seiten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für Forderungen des Bundesrats zur EEG-Novelle. Am Mittwoch hatten der federführende Wirtschaftsausschusses sowie des Agrar- und Umweltausschusses unter anderem eine Erhöhung der vorgesehenen Ausbauziele für Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 auf 750 Terrawattstunden empfohlen.
Zudem müsse der Weiterbetrieb von Solar- und Windlagen sichergestellt werden. „Um den Rückbau von Windparks zu verhindern, muss die Anschlussförderung für die alten, sogenannten Ü20 Anlagen auf drei Jahre verlängert werden“, unterstrich DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner laut einer Pressemitteilung.
DENEFF: Energienachfrage im Blick behalten
Aus einem etwas anderen Blickwinkel moniert die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), dass im EEG-Entwurf Fragen der der Energieerzeugung geregelt würden, ohne dabei die Energienachfrage im Blick zu haben.
Tatsächlich behindere das EEG an mehreren Stellen sogar die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen oder bestrafe dies sogar, heißt es in einer Pressemitteilung der DENEFF.
Energieintensive Unternehmen für Energieeffizienz bestraft
Der Regierungsentwurf ignoriere seit langem bekannten Probleme. Das betreffe etwa die reduzierte EEG-Umlage für besonders energieintensive Unternehmen mit dem Ziel ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Jedoch sei die sogenannte besondere Ausgleichsregelung im EEG nun so gestaltet, dass Unternehmen ein Verlust der Privilegierung drohe, wenn sie Effizienzmaßnahmen umsetzten. Sinke die Stromkostenintensität unter eine bestimmte, harte Schwelle, fielen sie aus der Regelung.
Gleiche Spielregeln auch für Energiedienstleister
Zudem kritisiert die DENEFF, dass Energiedienstleister im Gegensatz zu Unternehmern und Gebäudeeigentümern, die sich vor Ort selbst mit Strom versorgen die volle EEG-Umlage bezahlten, für ein und dieselbe Investition. Laut dem Verband müssten hier im Sinne einer erfolgreichen Energiewende gleiche Spielregeln für alle gelten. (hcn)


