Deutschland

Drei Ost-Länder fordern Ausgleich für Akzeptanz von mehr Öko-Energie

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wollen mehr finanzielle Anreize schaffen, damit Wind und Solar in der Bevölkerung stärkeren Anklang finden.
08.04.2022

Damit sich mehr Menschen hinter den Ausbau der Erneuerbaren stellen, wollen drei Ostländer mehr Anreize wie Bürgerenergiegesellschaften.

Die ostdeutschen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben im Bund-Länder-Beschluss zum Ukraine-Krieg eine Protokollerklärung zu Öko-Energien abgegeben. Sie dringen darauf, dass die Bürger*innen für den Ausbau erneuerbarer Energien Anreize bekommen, um zusätzliche Windräder und Solaranlagen besser zu akzeptieren. Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten sich am Donnerstag darauf verständigt, dass die Öko-Energien schnell ausgebaut werden sollen, auch um schnellstmöglich unabhängig vom Import russischer Gas-, Kohle- und Öl-Importe zu werden.

Neben der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der verpflichtenden Ausweisung von Flächen sei die Akzeptanz möglichst vieler Bürger*innen vor Ort besonders wichtig, heißt es in der Protokollerklärung der drei Länder. Als Beispiel für Anreize werden Bürgerwind- und Bürgersolarparks, Anteile und Ausgleichszahlungen, Bürgerstromtarife, faire Netzkosten und eine bessere Energienutzung vor Ort genannt.

Brandenburg plant schärfere Abstandsregeln

Brandenburg lag mit einer Zahl von 3928 Windkraftanlagen Ende 2021 bundesweit auf dem zweiten Platz hinter Niedersachsen. Mecklenburg-Vorpommern war mit 1850 Anlagen auf dem sechsten Rang, Thüringen mit 871 Anlagen auf dem zehnten Rang. Das geht aus Zahlen der Deutschen Windguard hervor.

Der Ausbau von Windkraft stößt vielerorts auf Kritik. Um mehr Zustimmung zu erreichen, werden in Brandenburg die Standortgemeinden mit einer Sonderabgabe für jede neue Anlage von 10 000 Euro pro Jahr an ihrem Nutzen beteiligt. Brandenburg plant zudem einen Mindestabstand von 1000 Metern von Windrädern zur nächsten Wohnbebauung. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Projektträger von Windparks mindestens ein Fünftel der Gesellschaft den Nachbarn zur Beteiligung anbieten. (dpa/lm)