Der Zeitplan für die Verabschiedung des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bleibt sportlich. Denn am 26. November geht die Novelle nicht in die zweite Lesung im Bundestag, wie dies usprünglich geplant war. Am 1. Januar des neuen Jahres müsste das EEG 2021 allerdings in Kraft treten, damit Altanlagenbetreiber, deren bisherige EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausläuft, nicht im Regen stehen gelassen werden.
Mit einer zweiten und dritten Lesung im Bundestag sei in der zweiten oder dritten Dezemberwoche zu rechnen, ließ das Büro des SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch nun gegenüber der ZfK wissen. Abschließend müsste dann auch noch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten am 18. Dezember dem Gesetz zustimmen. Zudem muss es dann noch formell vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Es zeichnen sich erhebliche Nachbesserungen ab
Der Zeitdruck ist auch deshalb anspruchsvoll, weil sich erhebliche Nachbesserungen an zentralen Punkten des Regierungsentwurfs der EEG-Novelle durch den Bundestag abzeichnen. Auch der Bundesrat hatte umfangreiche Änderungen empfohlen, die jedoch bereits größtenteils durch das federführende Bundeswirtschaftsministerium zurückgewiesen wurden.
In der zweiten Novemberwoche legte eine Gruppe von elf CDU/CSU Energiepolitikern rund um den federführenden Andreas Lenz Vorschläge für zahlreiche Nachbesserungen vor. Am 13. November formulierten SPD-Energiepolitiker auf elf Seiten unter der Überschrift „Zukunftspakt Erneuerbare Energien“ Änderungsvorschläge an dem Regierungsentwurf, die als Verhandlungsgrundlage für das weitere parlamentarische Verfahren dienen.
Energiepolitker der Regierungsfraktionen inhaltlich nah beieinander
Die Positionen der Energiepolitiker der Regierungsfraktionen sind inhaltlich nah beieinander: seien es höhere Ausbauziele für die Erneuerbaren, eine Erleichterung des Eigenverbrauchs, Bürgerenergie und Mieterstrom, eine Besserstellung von Stromspeichern, eine Ausweitung der Flächenkulisse für die Photovoltaik oder weitergehende Regeln für die kommunale und Bürgerbeteiligung bei der Windkraft.
Ähnliche Forderungen hatten auch Experten bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 18. November vorgebracht. Es wird nun jedenfalls spannend werden, wie stark der Bundestag seine Rolle als Gesetzgeber ausfüllt und die vom Bundeskabinett verabschiedete EEG-Novelle nochmals abändert. (hcn)
