Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den lang erwarteten Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle verabschiedet. Für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kann das allerdings nur der Anfang weiterer Nachbesserungen sein im parlamentarischen Verfahren sein. „Die Argumente aus der zeitlich sehr knapp bemessenen Verbändeanhörung fanden fast schon erwartungsgemäß kaum Berücksichtigung. Lediglich durch den Entwurf neu geschaffene Hürden wurden teilweise wieder abgeschwächt“, betont BEE-Präsidentin Simone Peter.
Besonders viel Kritik ernten die Neuregelungen zum PV-Ausbau. So sieht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) vor allem das neue Ausschreibungsformat für PV-Dachanlagen kritisch. Zwar wurde hier noch einmal nachgebessert, sodass auf eine schrittweise Absenkung der Ausschreibungspflicht für Anlagen von 300 und 100 kW verzichtet wurde. Anlagen ab 500 kW müssen allerdings an den Ausschreibungen teilnehmen, bei erfolgreichem Zuschlag ist ein Eigenverbrauch nicht mehr möglich.
Volleinspeisung muss sich lohnen
Für rund 30 Prozent des bisherigen Solardach-Marktes drohe demnach die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen. Die gleichzeitige Verständigung auf eine Aufstockung der Auktionsmengen für PV-Dächer sei wertlos, da die zusätzlichen Auktionsmengen von der förderbaren Solarstromleistung kleiner Solardächer abgezogen werden, so Carsten König, BSW-Hauptgeschäftsführer und ergänzt: Zudem sei fraglich, ob die ausgeschriebenen Leistungen für PV-Dächer überhaupt erreicht werden. In Frankreich führten Solardach-Auktionen in den letzten Jahren regelmäßig zu einer Unterzeichnung und zu hohen Risikoaufschlägen.
SWM-Chef Florian Bieberbach schlägt in eine ähnlich Kerbe: „Um der Photovoltaik einen ordentlichen Schub im städtischen Umfeld zu verleihen, müssen die Konditionen für das Mieterstrommodell als Beitrag zum Klimaschutz deulich attraktiver gestaltet werden. Auch für Anlagen, bei denen der Strom nicht direkt im Haus verbraucht wird, muss sich die Volleinspeisung wieder lohnen und darf nicht mehr so stark sinken.“
Bruttostromverbrauch zu niedrig kalkuliert
Kritik erntet die Arbeit des BMWi allerdings auch von den Bündnisgrünen. „Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung lediglich Kosmetik an der EEG-Novelle betrieben“, monieren Oliver Krischer, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik.
Ähnlich wie viele Branchenvertreter im Vorfeld der Verabschiedung sehen die Beiden besonders die Stromverbrauchsprognose auf die die Ausbaukorridore basieren, kritisch. „Damit die niedrigen Ausbauziele von Minister Altmaier die klimapolitischen Vorgaben aus Brüssel erfüllen, bedient er sich eines Tricks“, so die Bündnisgrünen und weiter: „Er nimmt an, dass der Stromverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2030 leicht sinkt. Dadurch braucht es deutlich weniger PV- und Wind-Anlagen, um das Ziel von 65 Prozent Strom aus Erneuerbaren bis 2030 zu erreichen.“
Ausbauziele flexibel anpassen
Experten schäzten, dass Deutschland bis ins Jahr 2030 auf eine Ökostromlücke in Höhe von 100 TWh zusteuert, wenn PV und Wind nicht massiv ausgebaut werden. Das EEG 2021 sieht bisher eine Verdoppelung der PV-Leistung auf 100 GW vor sowie einen Ausbau der Windkraft an Land auf 71 GW bis 2030.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing bringt den Handlungsbedarf im weiteren Gesetzgebungsverfahrens in Anbetracht dieser Zahlen auf den Punkt: „Last but not least muss es mit dieser EEG-Novelle gelingen, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig zu ermöglichen, dass die Ausbaubaupfaden flexibel nachgesteuert werden können. Wir brauchen dazu einen Mechanismus, der etwa einen steigenden Strombedarf oder eine Anpassung der EU-Klimaziele rechtzeitig in höhere Ausschreibungsmengen übersetzt.“ (lm)



